Hallo!
Mein Oma hat von ihrem Vermieter eine Nachforderung der Betriebskosten der letzten 3 Jahre gestellt.
Meine Frage: Kann das so richtig sein? Ich mein, das ist nicht möglich.
Und kann mir jemand einen Tipp geben, wie so ein Widerspruchs-Schreiben ungefähr aussieht?
Vielen lieben Dank,
Katja
Hallo Katja,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, war aber grad bei WISO (ZDF-Sendung fuer Wirtschaft und Soziales) unterwegs.
Zu Deiner Frage also folgender Link:
http://www.zdf.de/ratgeber/WISO/Archiv/Experten-Them…
Zusammenfassung: Falls im Mietvertrag keine festen Abrechnungsfristen vereinbart sind, muss die Betriebskostenabrechnung alle 12 Monate erfolgen, falls nicht, kann die Abrechnung eingeklagt werden.
(„Abrechnungszeitraeume von zum Beispiel 16 Monaten sind nicht zulaessig.“)
Zu Nebenkosten und Adressen von Mieterverbaenden noch folgender Link: http://www.zdf.de/ratgeber/wiso/wohnen/41792/index.html
In der Hoffnung, Dir etwas geholfen zu haben
am