Ich habe Heute ein schreiben meiner ehemaligen Hausverwaltung bekommen.
In diesem steht wort wörtlich:
"
Ende September haben wir Ihnen die Nachforderungen der Stadtwerke … für das Jahr 2008 und 2009 über gesamt 41,08 Euro zugestellt.
Bei Durchsicht unserer Unterlagen mussten wir feststellen, dass trotz Zahlungsfrist bis dato noch keine Überweisung Ihrerseits erfolgt ist.
[…]
"
Nun gut dadurch dass ich vor kurzem wieder umgezogen, habe ich das Erste Schreiben noch nicht bekommen. Bzw. ich weiß wer es hat, konnte es aber noch nicht abholen.
So nun zu meiner Frage.
Ich wohne seit über 3 Jahren nicht mehr in der Wohnung, wofür ich jetzt eine Nachforderung ansteht.
Muss ich diese zahlen? Gibt es hierfür irgendwelche fristen? Ist das nicht mittlerweile verjährt? Bzw. ist das nicht ein Fehler der Stadtwerke?
Danke schon einmal für eurer Antworten

