Nachforderung für Mietnebenkosten gesplittet zahle

Kann man eine Nachforderung für Mietnebenkosten gesplittet Zahlen (weil die bz. zu Hoch ist)?

was meinst du mit „gesplittet“? in raten? kommt drauf an, ob der rechnungssteller das akzeptiert, würde ich sagen.

Kann man eine Nachforderung für Mietnebenkosten gesplittet
Zahlen (weil die bz. zu Hoch ist)?

Können tut man viel, ob man es auch darf, wird spätestens ein Gericht feststellen, indem es die Rechtmäßigkeit der Abrechnung prüft, wenn der Vermieter den Rest einklagt.

Gruß
Dea

Es macht schon Sinn den „nichtstrittigen“ Teil einer Forderung zu begleichen.

vnA