Nachforderung Krankenkassenbeiträge

Hallo

Es geht um folgendes Problem: Beitragsnachforderung für freiwillige Versicherung in einer gesetzl. Kankenkasse von 10/03 bis heute. Jetzt unter dem richtigen Themenpunkt!

Die KK fordert nun Beiträge in Höhe von mehreren Hundert Euro für die vergangenen 3 Jahre nach.

Ich habe mir eine Aufstellung schicken lassen, wie die Summe zustande kommt. Die zu zahlenden Beiträge bzw. Zeiträume der Zahlungen in dieser Aufstellung stimmen nicht mit Briefen überein, die ich im Laufe der Zeit von der KK erhalten habe.

Ich habe meine Zahlungen laut der Aufstellung verglichen. Mein Dauerauftrag lief monatlich und pünktlich ohne Probleme. Die darin gezahlten Beiträge stimmen mit den Briefen, die ich im Laufe der Zeit von der KK erhalten habe, überein.

Hier meine Fragen, dabei geht es um Grundsätzliches:
Kann eine Kasse nun Beiträge auch aus dem Jahr 2004 noch nachfordern?
Gibt es nicht eine Art Verjährung?

Ist ein Brief einer Krankenkasse in Bezug auf Beitragshöhe und Dauer d.
Beitragszahlung nicht rechtlich bindend, so dass im nachhinein noch höhere Beiträge nachgefordert werden können? Was in meinen Augen eine immense Unsicherheit wäre. Man bekommt einen Brief: „Zahlen Sie ab Zeitpunkt x Beitrag y.“ und später ist das dann doch nicht korrekt gewesen?

Müsste eine Krankenkasse nicht vor oder zumindest zeitnah zu einer Beitragserhöhung benachrichtigen? Dabei geht es um eine individuelle Anpassung, nicht um eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Gruß b.a.

Hallo,
der Beitrag wurde bereits schon einmal gelöscht wegen „Falschformulierung“, deshalb hier keine Antwort.
Bitte umformulieren oder E-Mail.
Gruss
Czauderna

Hallo

Der Beitrag wurde gelöscht, weil ich ihn unter dem falschen Thema platziert habe. So jedenfalls die Mail, die ich erhalten habe.

Mir geht es auch nicht um eine persönliche Beratung, sondern um allgemeine gesetzliche Grundlagen o.ä., auf deren Basis ich reagieren kann bzw. in denen ich mich weitergehend informieren kann.

Es muss doch irgendein Regelwerk geben, das Rechte und Pflichten von Krankenkasse und Versicherten betrifft?!

Ich komme aber auch gerne auf das E-Mail-Angebot zurück.

Gruß
b.a.

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