Nachforderung Krankenversicherungsbeitrag

Hallo, mal eine Frage zu folgendem: ich beendete meinen Saisonjob in Deutschland zum 30.9., dann nahm ich in der Schweiz zum 1.11. eine neue versicherungspfl. Tätigkeit auf. Nun fordert die Krankenkasse für den Oktober den monatrlichen Beitrag., obwohl ich in dem Monat keinerlei EInnahmen hatte und in der Schweiz auf Jobsuche war. Eigentlich ging ich davon aus, dass es eine 4-wöchige Nachversicherungspflicht gibt. Was meint ihr? Gruss

Hallo,

da du FAQ:1129 entweder nicht gelesen und/oder nicht beachtet hast, werden Antworten hier eh gelöscht. Bitte nicht in der Ich-Form sondern abstrakt schreiben, dann klappt’s auch.

Gruß,
Steve

Tipp: 4 Wochen sind weniger als 31 Tage

Dass Du keine Einnahmen hattest, kann die Krankenkasse nicht wissen. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht und Du kannst das nicht einfach einen Monat aussetzen, nur weil Du nicht gearbeitet hast. Das ist ganz normal, dass die Kassen ihren Beitrag jeden Monat haben wollen. Du willst ja schließlich versichert sein, oder? lg Lilo

9 mal klug was?

Hallo Lilo,

ja, im Prinzip sehe ich das auch so. Aber ich habe ja bereits den Nachversicherungszeitraum von 4 Wochen erwähnt, der greift, wenn man zwischen 2 sozialversicherungspflichtigen Jobs steckt. In diesem Fall trifft das ja für mich zu und dann ist definitv kein Beitrag fällig. Was ich nicht verstehe , ist, dass die KV den Beitrag trotzdem zurückfordert. Freue mich über konstruktive ANtworten.

Hallo,

Die beitragsfreie Nachversicherung gilt nur zwischen zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, oder Beschäftigung und Leistungen der Agentur für Arbeit.
Und wie schon gesagt, 4 Wochen sind keine 30 Tage.

Viele Grüße

Gesine

Klug genug, die Regeln dieses Forums und die erste Seite der Google-Ergebnisse zu lesen.
Kann halt auch nicht jeder.

Gruß,
Steve

Ich bin der Sache auf die SPur gekommen. Habe erfahren, dass es die Nachversicherungsfrist nur gibt, wenn der nachfolgende Job (bzw ALG)ebenfalls in Deutschland angetreten wird. Weil ich ins Ausland gegangen bin, gibt es also folgerichtig auch keine Nachversicherungsfrist und die Rechnung geht an mich. Trotzdem danke für die Beteiligung.