im dezember wurde nach ehetrennung das gemeinsame haus -baujahr 2000-verkauft.jetzt meldete sich der käufer,es gäbe mängel bei der dämmung.es ist für mich nicht nachvollziehbar,da wir keine wärmeprobleme hatten.was könnte auf uns zukommen.würde mich über eine expertenmeinung freuen.oder hat jemand schon in dieser richtung erfahrung.danke im voraus.moritzine
Hallo, moritzine,
mit einem Hausverkauf habe ich keine Erfahrung, aber bei einer Eigentumswohnung. Ich nehme mal an, der Verkauf wurde über einen Notar abgewickelt. Ev. habt ihr den Passus: „verkauft wie besichtigt“, im Kaufvertrag stehen oder " es sind keine verstecken Mängel bekannt." Wenn der Käufer diese Formulierungen akzeptiert hat, kann er nicht mit Forderungen kommen. Außerdem habt Ihr ihm sicher die Bauunterlagen ausgehändigt und da wird doch das Dämmaterial beschrieben.Kann es sein, dass der Käufer im Nachhinein einfach nur Geld zurück haben will? Ihr kennt ja nicht sein Heizverhalten usw.
ich würde auf den Kaufvertrag verweisen und abwarten.
Alles Gute- Schaddie
sl
hallo schaddie,leider gibt es nur den notarvertrag-nicht mit dem passus wie gesehen so gekauft-die käufer drängten auf schnellstmögliche abwicklung und wir hatten nicht mal genügend zeit eine ansprechende wohnung zu finden.natürlich glaube ich nun,dass es die käufer auf weitere finanzielle zugeständnisse abgesehen haben.das haus wurde ja schon 40000euro unter wert verkauft.danke für die schnelle antwort. moritzine
hallo, da kann ich dir leider keine infos dazu geben.
wende dich lieber an eine anwalt. denke laien können da nicht wirklich helfen 
grüße
sandra
Hallo moritzine,
ich nehme an, der Käufer hat sich zumindest die Heizkostenabrechnung zeigen lassen oder den Wärmepass. Wenn nicht- selbst schuld! Hier ein Hinweis: Entdeckt ein Immobilienkäufer im Nachhinein, dass das Haus nicht so sparsam ist, wie versprochen, ist es in der Regel schwer im Nachhinein Schadenersatz zu fordern. Der Käufer informiert sich in der Regel durch Fragen oder Einsichtnahme in die Bauunterlagen wie es mit der Beschaffenheit des Hauses bestellt ist. Da er dazu noch gedrängelt hat und alles schnell gehen sollte, kann er nicht im nachhinein reklamieren. Überhaupt- muss er das mit der fehlerhaften Dämmung beweisen. Z.B. durch einen gerichtlich bestellten Gutachter ( teuer). Einfach nur behaupten kann er das nicht einfach so.
Besteh doch darauf, dass er Beweise für seine Behauptung vorlegen soll. Nach 2 Monaten dürfte nicht gerade viel zusammengekommen sein.
Nerven behalten und den „Poker“ mitmachen. Er will was von dir und nicht umgekehrt. Und was er behauotet, muss er belegen können.
Alles Gute- Schaddie
hallo schaddie,dein schreiben gibt mir etwas zuversicht,da ja bei uns wirklich keine heizprobleme waren.man darf auch nicht vergessen, dass in diesem winter extrem lange zeit tiefe minustemperaturen herrschten.ich weiss,dass viele meiner bekannten erhöhteheizkosten hatten.bedanke mich-moritzine