Nachforderung nach Wohnungübergabe mit Protokoll

Hallo zusammen,

Folgender Schaverhalt:
Mieter M zieht Ende Februar mit seiner Familie aus einer Mietwohnung aus. Am 29.02. findet die Übergabe statt. Dabei sind anwesend: Vermieter VM mit Makler als Zeugen, M und Ehefrau. Es wird ein Übergabe-Protokoll erstellt, ein paar Mängel werden dokumentiert, auch wie kostenseitig damit umgegangen wird. Das Protokoll wird von beiden Parteien (M und VM) unterschrieben.

2 Wochen nach Übergabe erhält M einen Anruf von meiner VM, dass tiefe Kratzer in einer Fensterscheibe entdeckt wurden. Bei einem folgende Treffen sieht M die Kratzer auch, kann aber nicht sagen, ob er Verursacher der Kratzer ist, ihm ist nicht bewusst, dass hier etwas vorgefallen sei.

M will aberr nicht sofort auf Konfrontation gehen und bietet VM an, bei seiner Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob diese die Kosten eines Scheibenaustauschs übernehmen würde.

Nach eifriger Recherche ist M von dieser Idee nicht mehr überzeugt:

  1. Erfährt M überall, dass VM nach Übergabe mit unterschriebenem Protokoll keine weiteren Anspüche mehr geltend machen kann. Die Frage hierzu: Ist das nach 2 Wochen auch schon der Fall?
  2. Würde im - möglichst zu vermeidenden - Streitfall VM den Anruf bei der Versicherung vermutlich als Schuldeingeständnis werten lassen. Die dokumentiert Mängel nutzt VM beispielsweise, um die Glaubwürdigkeit von M in Zweifel zu ziehen.

VM fordert M auf, er solle einen Vorschlag machen, wie damit kostenseitig umgegangen werden soll. Bei den Mängeln im Protokoll hat man sich entweder auf 50:50 Kostenteilung oder uns einen Fixbeitrag von Seiten M geeinigt.
VM hat außerdem schon eine nachträgliche Forderung gestellt, nämlich den Austausch des Waschbeckens wegen einem Riss. Das lässt M aus Kulanz über dessen Haftpflicht regeln.

Hoffentlich verwirren die Ausführungen nicht alle und Ihr postet ein paar Ratschläge, wie M vorgehen könnte.

PS: M hat keine RS-Versicherung und möchte es nicht unbedingt auf einen Gerichtsstreit ankommen lassen

Hallo,
das Übergabeprotokoll ist verbindlich! Schäden die nach Beiderseitige Unterschrift bekannt werden, sind nicht mehr einzufordern.
Es muss also nichts mehr vom Mieter beglichen werden.

Mfg. Lutz