Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Mieter M zieht Ende Februar mit seiner Familie aus einer Mietwohnung aus. Am 29.02. findet die Übergabe statt. Dabei sind anwesend: Vermieter VM mit Makler als Zeugen, M und Ehefrau. Es wird ein Übergabe-Protokoll erstellt, ein paar Mängel werden dokumentiert, auch wie kostenseitig damit umgegangen wird. Das Protokoll wird von beiden Parteien (M und VM) unterschrieben.
2 Wochen nach Übergabe erhält M einen Anruf von VM, dass tiefe Kratzer in einer Fensterscheibe entdeckt wurden. Bei einem folgenden Treffen sieht M die Kratzer auch, kann aber nicht sagen, ob er Verursacher der Kratzer ist, ihm ist nicht bewusst, dass hier etwas vorgefallen sei.
M will aber nicht sofort auf Konfrontation gehen und bietet VM an, bei seiner Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob diese die Kosten eines Scheibenaustauschs übernehmen würde.
Nach Recherche ist M von dieser Idee nicht mehr überzeugt:
Erstens erfährt M überall, dass VM nach Übergabe mit unterschriebenem Protokoll keine weiteren Anspüche mehr geltend machen kann. Die Frage hierzu: Ist das nach 2 Wochen auch schon der Fall?
2. Würde im - möglichst zu vermeidenden - Streitfall VM den Anruf bei der Versicherung vermutlich als Schuldeingeständnis werten lassen. Die dokumentierten Mängel nutzt VM im Gespräch beispielsweise, um die Glaubwürdigkeit von M in Zweifel zu ziehen.
VM fordert M auf, er solle einen Vorschlag machen, wie damit kostenseitig umgegangen werden soll. Bei den Mängeln im Protokoll hat man sich entweder auf 50:50 Kostenteilung oder uns einen Fixbeitrag von Seiten M geeinigt.
VM hat außerdem schon eine nachträgliche Forderung gestellt, nämlich den Austausch des Waschbeckens wegen einem Riss. Das lässt M aus Kulanz über dessen Haftpflicht regeln.
Hoffentlich verwirren die Ausführungen nicht alle und es kommen ein paar Ratschläge, wie M vorgehen könnte.
PS: M hat keine RS-Versicherung und möchte es nicht unbedingt auf einen Gerichtsstreit ankommen lassen