Nachforderung nach Wohnungübergabe mit Protokoll

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:
Mieter M zieht Ende Februar mit seiner Familie aus einer Mietwohnung aus. Am 29.02. findet die Übergabe statt. Dabei sind anwesend: Vermieter VM mit Makler als Zeugen, M und Ehefrau. Es wird ein Übergabe-Protokoll erstellt, ein paar Mängel werden dokumentiert, auch wie kostenseitig damit umgegangen wird. Das Protokoll wird von beiden Parteien (M und VM) unterschrieben.

2 Wochen nach Übergabe erhält M einen Anruf von VM, dass tiefe Kratzer in einer Fensterscheibe entdeckt wurden. Bei einem folgenden Treffen sieht M die Kratzer auch, kann aber nicht sagen, ob er Verursacher der Kratzer ist, ihm ist nicht bewusst, dass hier etwas vorgefallen sei.

M will aber nicht sofort auf Konfrontation gehen und bietet VM an, bei seiner Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob diese die Kosten eines Scheibenaustauschs übernehmen würde.

Nach Recherche ist M von dieser Idee nicht mehr überzeugt:
Erstens erfährt M überall, dass VM nach Übergabe mit unterschriebenem Protokoll keine weiteren Anspüche mehr geltend machen kann. Die Frage hierzu: Ist das nach 2 Wochen auch schon der Fall?
2. Würde im - möglichst zu vermeidenden - Streitfall VM den Anruf bei der Versicherung vermutlich als Schuldeingeständnis werten lassen. Die dokumentierten Mängel nutzt VM im Gespräch beispielsweise, um die Glaubwürdigkeit von M in Zweifel zu ziehen.

VM fordert M auf, er solle einen Vorschlag machen, wie damit kostenseitig umgegangen werden soll. Bei den Mängeln im Protokoll hat man sich entweder auf 50:50 Kostenteilung oder uns einen Fixbeitrag von Seiten M geeinigt.
VM hat außerdem schon eine nachträgliche Forderung gestellt, nämlich den Austausch des Waschbeckens wegen einem Riss. Das lässt M aus Kulanz über dessen Haftpflicht regeln.

Hoffentlich verwirren die Ausführungen nicht alle und es kommen ein paar Ratschläge, wie M vorgehen könnte.

PS: M hat keine RS-Versicherung und möchte es nicht unbedingt auf einen Gerichtsstreit ankommen lassen

Hallo gecco11,

Mieter M zieht Ende Februar mit seiner Familie aus einer
Mietwohnung aus.
Es wird ein Übergabe-Protokoll erstellt, ein paar
Mängel werden dokumentiert, auch wie kostenseitig damit
umgegangen wird. Das Protokoll wird von beiden Parteien (M und
VM) unterschrieben.

Erstens erfährt M überall, dass VM nach Übergabe mit
unterschriebenem Protokoll keine weiteren Anspüche mehr
geltend machen kann. Die Frage hierzu: Ist das nach 2 Wochen
auch schon der Fall?

Ja. Sogar schon direkt nach der Unterschrift des Abnahmeprotokolls:
„Der Mieter haftet nur für die im Protokoll festgestellten Mängel der Mietsache. (BGH, NJW 1983, 446) Mit der späteren Geltendmachung von weiteren oder anderen Mängeln ist der Vermieter ausgeschlossen. Ausnahme: Wenn unstreitig feststeht, daß die Mängel durch den Mieter verursacht und verschuldet sind, hat das Abnahmeprotokoll keine abschließende Wirkung.“
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/abnahmeprotokoll…

Viele Grüße
Marvin