ich bin am 01.04.2011 ausgezogen. Nun am 18.10.2012 bekamm mein Mann einen Anruf, das ich die Nebenkosten bezahlen soll. Mein Vermieter GAGFA) behauptet, das er mir die Nebenkostenabrechnung schon lang zugesendet hätte. (Hier ist nie was angekommen) Er belästigt nun meine Oma (sie war damals Bürge). Kann der Vermieter nach 18 Monaten, die Nebenkosten verlangen, obwohl ich nie eine Rechnung bekommen habe?
Hallo, wenn Sie im April 2011 ausgezogen sind und die Abrechnungszeitraum über das Kalenderjahr geht, hat der Vermieter grundsätzlich bis Ende 2012 zeit ihnen die Abrechnung zukommen zulassen. Beim Auszug sind Sie verpflichtet ihre Verzugsanschrift beim alten Vermieter zu hinterlassen. Sollten sie indes nochmal umgezogen sein, sind Sie auch verpflichtet diese Adresse auch noch mitzuteilen. Sind sie diesen Pflichten nachgekommen, ist der Vermieter in der Pflicht nachzuweisen, wann er Ihnen die Abrechnung zugestellt hat. Solange er das nicht kann, ist er nicht einfach berechtigt an den Bürgen von damals ranzutreten. Die Gagfa hat da ihren eigenen Ruf
notfalls holen sie sich das juristischen Rat beim Deutschen Mieterbund.
Ihr Info-Nebenkosten.de Team
Hallo,
der Vermieter kann bis zum 31.12.2012 die Nebenkosten verlangen. Wenn der Brief nicht auffindbar ist, bitte nochmals anfordern. Sicher kann der Vermieter ohnehin nachweisen, dass er die NKA versand hat, besonders, wenn es eine Wohnungsgesellschaft ist. Alles andere verursacht Kosten und richtigen Ärger.
Der Rhytmus, das die Abrechnung immer im Sommer die Abrechnung zugestellt hatte ist nicht bindend. Der Gesetzgeber gibt vor das er die Abrechnung im Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode spätestend Ihnen die Abrechnung zustellen muss. Theoretisch hätte er auch noch zeit bis 31.12.2012. 23.59 Uhr. Gehen Sie schriftlich gegen die Drohnung in Widerspruch und verlangen den Nachweis der Zustellung oder eine Kopie der Abrechnung. Wenn kein Nachweis vorhanden und ihnen eine Kopie zugeht ( kopie sollte unentgeltlich sein, wenn kein Nachweis der Zustellung da ist) dann wieder schriftlich den Eingang bestätigen und entsprechendem Zahlungsaufschub, da Sie ja immer Zeit haben möchten die Abrechnung auch zuprüfen, das steht ihnen auch zu.
wie ist denn der Zeitraum für die Betriebskostenabrechnung festgelegt? Wenn er jährlich ist, also vom 1.1.11 bis 31.12.11, dann kann nach Ende dieses Zeitraums, also erst ab dem 1.1.12 des Folgejahres die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter erstellt werden. Er hat 1 Jahr Zeit, diese dem Mieter zuzustellen, in diesem Fall bis 31.12.2012, natürlich voraus gesetzt wie eingangs beschrieben, dass jährlich (vom 1.1. bis 31.12.) abrechnet wird.
Nun zum Erhalt der Betriebskostenabrechnung. Wenn sie nicht zugestellt wurde, so ist dies schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Bote und sich quittieren lassen vom Vermieter oder per Telefonanruf zu bemängeln oder durch nichts tun. Der Vermieter ist beweispflichtig, dass er die Betriebskostenabrechnung zugestellt hat.
Es empfiehlt sich bei eurer Lage, einen Mieterverein oder Mietrechtsanwalt hinzuzuziehen.
Hallo Nycky,
Ja der Vermieter hat das recht die NK zu verlangen, wenn der Stichtag der NK 31.12.2011 war, könnte der Vermieter sogar die NK am 30.12.2012 noch zu stellen, er ist Verpflichtet Ihnen die Nk innerhalb von 12 Monaten nach der Ablesung zu zustellen.
Nach Ablauf dieser Zeit hätten Sie Widerspruchsrecht, ist aber in diesem Fall nicht so, Ihnen wird nichts anderes Übrig bleiben als das zu bezahlen.