Nachforderung Nebenkosten - Vermieterwechsel

Guten Morgen,
mal angenommen…
…Mieterin M wohnt in einer von einer Wohnungsbaugesellschaft (z. B. TreuReal)bereuten Anlage.
Vor einigen Monaten wechselte die Gesellschaft (z.B. wvb Centuria).
Die neue Gesellschaft schickt eine Zahlungserinnerung; eine Summe X wäre noch offen.
Man telefoniert und liesse sich die Kontoaufstellung zukommen.
Dort wäre ersichtlich, das die Forderungen aus den Jahren 2007, 2008 und 2009 aus den Neben- bzw. Heizkosten entstanden sind.
Zum Anfang des Jahres (so in der Kontoaufstellung ersichtlich) war das Saldo 0,00€ - Konto ausgeglichen.
Offensichlich hat die neue Wohnungsbaugesellschaft die alten Nebenkostenabrechnungen der alten Wohnungsbaugesellschaft korrigiert und will „abkassieren“.
Soweit ich weiß, verjähren Nachforderungen aus Nebenkosten nach einem Jahr, oder?
Wie könnte man ein Anschreiben formulieren oder sollte man das aussitzen?

Danke
plunze

Nachforderungen aus Nebenkosten verjähren erst nach 3 Jahren. Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem die Nachforderung entstanden ist, d.h. in der Regel 1 Jahr nach Abrechnungsperiode. Z.B. Abrechnung für 2007 in 2008 erhalten = verjährt am 31.12.2011.