Nachforderung Notar

Hallo, nach dem ich meinen geschiedenen Mann Ende 2010 seine Haushälfte abgekauft habe, erhielt ich November 2010 eine Rechnung von meinem Notar, die ich sofort beglichen habe. Nun, über 1 Jahr später erhalte ich eine Nachzahlungsaufforderung mit den Wortelaut: "Anläßlich einer Überprüfung meines Notariats durch den Kostenrevisor beim Landgericht, wurde festgestellt, daß Ihnen bei der Beurkundung vom 04.11.2010, 103,53 Euro zu wenig berechnet wurden.
Ist diese Forderung berechtigt und muß ich diesen Betrag über 1 Jahr später nachzahlen???

Forderungen können bis zur Verjährung (3- Jahres-Frist) geltend gemacht werden. Hinzu kommt, dass der Notar die Gebühren vollständig berechnen m u s s; er darf also z.B. keinen Rabatt o.ä. gewähren - wegen unzulässiger „Werbung“. Aus dem Irrtum können Sie also keinen „Vorteil“ erhoffen.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann

Hallo Heinz G.,
vielen Dank für die schnelle Antwort, sie hat mir sehr in meiner „emotiongeladenen“ Stimmung geholfen - ich habe es mir aber schon gedacht. Ich werde meinem Notar halt mal fragen, ob er mir einen Sonderpreis machen wollte :smile:))))))) Nochmal danke - jetzt kann ich beruhigt schlafen !!!
Susanne