Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, wenn man ueberraschend eine Mitteilung ueber einem alten Vertrag, einer privaten Krankenversicherung erhaelt und in dieser Nachricht etwas wie „…die Krankenversicherung wurde zum 31.01.2011 beendet. Fuer die Krankenversicherung besteht noch ein Beitragsrueckstand von xx EUR. Bitte ueberweisen sie innerhalb von 4 Tagen. Sollte die Zahlung nicht eingehen, werden wir rechtliche Schritte einleiten.“ Das Schreiben wuerde nicht persoenlich an den ehemaligen Versicherungsnehmer gehen, sondern per Fax an den Versicherungsmakler. Der Versicherungsnehmer hoert nun zum ersten Mal davon und ist inzwischen ins EU-Ausland verzogen und verfuegt nicht mehr ueber Unterlagen um den Vorgang zu pruefen. Gibt es hier eine Art Verjaehrung? Wie Praezise muesste so eine Zahlungsaufforderung aussehen?
Das ist eine Frage, welche von einem Rechtsberater beantwortet werden sollte. Da Versicherungsberater eigentlich keine Rechtsberatung durchführen dürfen, muss ich leider passen.
Gruß