Nachforderung Versicherungspraemie PKV

Hallo, wenn man ueberraschend eine Mitteilung ueber einem alten Vertrag, einer privaten Krankenversicherung erhaelt und in dieser Nachricht etwas wie „…die Krankenversicherung wurde zum 31.01.2011 beendet. Fuer die Krankenversicherung besteht noch ein Beitragsrueckstand von xx EUR. Bitte ueberweisen sie innerhalb von 4 Tagen. Sollte die Zahlung nicht eingehen, werden wir rechtliche Schritte einleiten.“ Das Schreiben wuerde nicht persoenlich an den ehemaligen Versicherungsnehmer gehen, sondern per Fax an den Versicherungsmakler. Der Versicherungsnehmer hoert nun zum ersten Mal davon und ist inzwischen ins EU-Ausland verzogen und verfuegt nicht mehr ueber Unterlagen um den Vorgang zu pruefen. Gibt es hier eine Art Verjaehrung?

Hallo,

wenn dem ehem. Versicherungskunden eine Zahlungsaufforderung nicht zugeht, besteht m.E. keine Pflicht.
Hat der Makler denn vom Versicherungskunden eine Vollmacht, dass der Makler Post für den Kunden empfangen dürfte? Sicherlich wohl nicht, oder?
Zudem sind Mahnungen per FAX nicht wirksam!
Und wenn man im Ausland lebt,…

Vermutlich geht es darum, dass der Makler jetzt an die Versicherung einen Teil der Provisionen zurückzahlen muss.

Schönen Tag noch.