Nachforderung Versicherungspraemie PKV

Hallo, wenn man ueberraschend eine Mitteilung ueber einem alten Vertrag, einer privaten Krankenversicherung erhaelt und in dieser Nachricht etwas wie „…die Krankenversicherung wurde zum 31.01.2011 beendet. Fuer die Krankenversicherung besteht noch ein Beitragsrueckstand von xx EUR. Bitte ueberweisen sie innerhalb von 4 Tagen. Sollte die Zahlung nicht eingehen, werden wir rechtliche Schritte einleiten.“ Das Schreiben wuerde nicht persoenlich an den ehemaligen Versicherungsnehmer gehen, sondern per Fax an den Versicherungsmakler. Der Versicherungsnehmer hoert nun zum ersten Mal davon und ist inzwischen ins EU-Ausland verzogen und verfuegt nicht mehr ueber Unterlagen um den Vorgang zu pruefen. Gibt es hier eine Art Verjaehrung?

Vielleicht hat der VN dem Makler eine Maklervollmacht erteilt.

Dann sollte dieser Makler dem VN die benötigten Unterlagen zuschicken.

Hallo,

„Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren
in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des
Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.“

(§12 VVG)

Wenn der Makler die Mitteilung erhalten hat, dann wurde der Vertrag zuletzt von ihm betreut. Sofern noch ein gültiger Maklervertrag besteht, also nicht gekündigt wurde, dann kann und sollte der Makler die Sache für seinen Kunden klären.

Viele Grüße
oscar.

Hallo, vielen Dank fuer den Hinweis. In dem Beispiel gibt es aber weder einen Maklervertrag noch eine Maklervollmacht. Der Makler war nur als Vermittler taetig. Offensichtlich hatte die PKV die Adressdaten des VN nicht mehr zur Verfuegung und der Makler war so die letzte Anlaufstelle…

Maklervertrag auch mündlich gültig

…weder einen Maklervertrag noch eine Maklervollmacht. Der Makler war nur als Vermittler taetig.

In diesem Fall besteht ein mündlicher Maklervertrag, denn ganz offensichtlich wurde der Makler beauftragt, zumindest mit Beratung und Vermittlung des KV-Vertrages. Da der Inhalt von mündlichen Verträgen oft strittig ist, ist gerade bei etwas so Wichtigem wie einem Maklervertrag die Schriftform zu empfehlen.

Bei einem Versicherungs_vertreter_ besteht ein Beratungs- und Vermittlungsvertrage, die Schriftform ist jedoch i.d.R. nicht notwendig. Er hat viel weniger Verpflichtungen gegenüber dem Kunden und die Vertretungsvollmacht kommt nicht in Betracht, weil er nicht die Interessen des Kunden sondern die des Versicherers* vertritt.

Grüße
oscar.

*) Die in diesem Forum aktiven Versicherungsvertreter können das in ihrem Arbeitsvertrag oder Handelsvertretervertrag nachlesen.

Danke fuer die schnelle Antwort Oscar. In dem Beispiel ist es nicht wirklich ein Makler oder Versicherungsvertreter, sondern ein Firmeninterner Service, der Mitarbeitern Versicherungen zu besonderen Firmenkonditionen anbietet. Dort wuerde man aber auch keine Unterlagen mehr ueber die Zahlungsvorgaenge in 2010 haben. Und der VN lebt nun in Nordamerika und hat weder Wohnsitz noch Bankverbindung in Deutschland und kann somit auch nicht mehr Kontoauszuege pruefen.

Hallo,

ein sog. firmengebundener Vermittler also.

De Diskussion geht aber am Thema vorbei. Wenn die Forderung berechtigt ist (dazu wurde noch nichts mitgeteilt), wird die Versicherung Mittel finden, die Verjährung zu hemmen.

Bei Wegzug aus Deutschland hätte man die Versicherung fristlos beenden können. Wenn man das versäumt hat, läuft sie natürlich weiter.
Viel Glück

Barmer

Das stimmt, ein wenig vom Thema abgedriftet. In dem Beispiel wurde die Versicherung im Januar 2011 beendet, da im Ausland eine gesetzliche Versicherung besteht. Danach gab es zwischen VG und VN keinen Kontakt mehr. Erst jetzt wird auf einen noch offen Beitragsrueckstand hingewiesen, allerdings ohne naehre Angaben. Aber gemaess des Beispiels kann es sich nur um 2010 handeln. Wann wuerde denn Verjaehrung einsetzen und was koennte der VG tun um zu hemmen?

Wann wuerde denn Verjaehrung einsetzen und was
koennte der VG tun um zu hemmen?

Hallo,

die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, und läuft 3 Jahre => hier also bis zum 31.12.2013.

Der VR müsste klagen/einen Mahnbescheid beantragen.

Grüße, M