Hallo Sachverhalt:
Wohngemeinschaft (Praktikum von September 2012 bis Februar 2013)
3 Studenten und Vermieterin zusammen in einem Reihenhaus ca. 20 Jahre alt
Mietdauer 0,5 Jahre
Kaution 450 Euro
Miete 150 Euro Nebenkosten 200 Euro
Kurz vor dem Auszug eröffnet die Vermieterin
das das Treppengeländer zu streichen wäre und dies beim Maler 620 Euro kostet und Sie das auf alle umlegt
das die Spülmaschine (älteres Modell) defekt ist und Sie das auf alle umlegt. Sie unterstellt das jemand an der Maschine geschraubt hat und Sie deshalb jetzt defekt wäre
das das Bad zu streichen wäre und Sie das auf alle umlegt für 400€ weil laut Ihr nicht stoss gelüftet wurde.
Ist das so rechtens. Kann sie alles umlegen. Beim Auszug wurde eine Übergabe gemacht wo die ersten 2 Punkte von Ihr als Mangel aufgeführt wurde
Liebe Grüsse