Nachforderung vom Vermieter WG

Hallo Sachverhalt:

Wohngemeinschaft (Praktikum von September 2012 bis Februar 2013)

3 Studenten und Vermieterin zusammen in einem Reihenhaus ca. 20 Jahre alt

Mietdauer 0,5 Jahre

Kaution 450 Euro
Miete 150 Euro Nebenkosten 200 Euro

Kurz vor dem Auszug eröffnet die Vermieterin

das das Treppengeländer zu streichen wäre und dies beim Maler 620 Euro kostet und Sie das auf alle umlegt
das die Spülmaschine (älteres Modell) defekt ist und Sie das auf alle umlegt. Sie unterstellt das jemand an der Maschine geschraubt hat und Sie deshalb jetzt defekt wäre
das das Bad zu streichen wäre und Sie das auf alle umlegt für 400€ weil laut Ihr nicht stoss gelüftet wurde.

Ist das so rechtens. Kann sie alles umlegen. Beim Auszug wurde eine Übergabe gemacht wo die ersten 2 Punkte von Ihr als Mangel aufgeführt wurde

Liebe Grüsse

nee, Treppengeländer ist sowieso nie vom Mieter zu zahlen (wie der Flur).
Spülmaschine ist ja inder Miete mit drin (wie eine Heizung im Keller, wenn die kaputt geht, ist das Vermietersache)
DasBad kannjaauch nicht von 6 Monaten schmutzig sein, das muss von vorher kommen und wurde ggf. versäumt vondenVormietern zurenovierren: ich würde Einschreiben/Rückscheinschicken,alles das rausrechen und auuser dem Strom, Wssser… davon nichts bezahlen und schreiben: Kaution und Restgeld von den NK oder NK-Nachzahlung innerhalb von 14 Tagen rückzahlen, sonst folgt Mahnbescheid: alle anderen Posten gemäss Mietvertrag ablehnen als Vermietersache. Der Vermieter muss dann im Mahnbescheidsverfahren sagen, warum er die Kaution nicht zurückzahlt und auf welche Grundlage er Renovierung vomGebäude haben will.

Hallo schon mal danke

Mit lieben Grüssen Hans

Hallo und Guten Morgen

badenserhans…
an eurer Stelle würde ich einen Mieterverein aufsuchen, oder wenn ihr im Rechschutz seit zum Anwalt gehen.
Meist sind Beratungen beim Mieterverein für kleines Geld
zuhaben und ihr seit auf der richtigen Seite.

Gruß SirRudolfo