Nachforderung von Schönheitsreparaturen

Folgende Situation(en):
Eine Wohnungsbaugesellschaft hält in Ihren Mietverträgen fest, dass zu den Schönheitsreperaturen das Tapezieren ODER Streichen der Wände gehört. Liegt es dann im Ermessen des Mieters für welche Variante er sich entscheidet?

Vier Tage nach Auszug erhält der ehemalige Mieter per Nachsendeantrag die Aufforderung, die Fenster der alten Wohnung zu reinigen, spätestens zu dem Datum, an dem er den Brief erhalten hat (also 4 Tage nach Auszug)
Zwecks Schlüsselübergabe solle sich der Mieter mit dem Nachmieter einigen. Wegen der unmöglich einzuhaltenden Fristsetzng kann der Mieter die Fensterreinigung nicht durchführen und die Wohnungsbaugesellschaft schickt eine Firma in die Wohnung, auf Kosten des ehemaligen Mieters.
Legitim? Inwieweit gehören gereinigte Fenster zu Schönheitsreparaturen?

Die ehemalige Wohnungsbaugesellschaft stellt eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt, erhält aber keine Auskunft, da der Mieter in ein anderes Bundesland gezogen ist. Sie versenden anschließend das Schreiben an die alte Adresse und das Schreiben kommt (dank Nachsendeantrag) beim ehemaligen Mieter an. Ihm werden die Kosten für die Anfrage ans Einwohnermeldeamt in Rechnung gestellt.
Hat er tatsächlich die Kosten dafür zu tragen?

Vielen Dank!

Folgende Situation(en):
Eine Wohnungsbaugesellschaft hält in Ihren Mietverträgen fest,
dass zu den Schönheitsreperaturen das Tapezieren ODER
Streichen der Wände gehört. Liegt es dann im Ermessen des
Mieters für welche Variante er sich entscheidet?

Vier Tage nach Auszug erhält der ehemalige Mieter per
Nachsendeantrag die Aufforderung, die Fenster der alten
Wohnung zu reinigen, spätestens zu dem Datum, an dem er den
Brief erhalten hat (also 4 Tage nach Auszug)

Ist doch super, das braucht er nämlich nicht zu tun. Fensterreinigung gehört nicht dazu.

Zwecks Schlüsselübergabe solle sich der Mieter mit dem
Nachmieter einigen.

Müsste er nicht, der M ist nicht Erfüllungsgehilfe des VM.
Die Schlüssel hat der M doch abgegeben, an einen Empfangsberechtigten???

Wegen der unmöglich einzuhaltenden
Fristsetzng kann der Mieter die Fensterreinigung nicht
durchführen und die Wohnungsbaugesellschaft schickt eine Firma
in die Wohnung, auf Kosten des ehemaligen Mieters.

Kann der VM aber wer Musik bestellt zahlt Sie auch.

Legitim? Inwieweit gehören gereinigte Fenster zu
Schönheitsreparaturen?

Eben normalerweise nicht. Zustand dokumentiert ?
Erst wenn die so „vesifft“ sind, daß kein anderer das hinnehmen muss, erst dann ginge das.
Der Zustand eben nicht mehr verkehrsüblich ist, dann Ja

Die ehemalige Wohnungsbaugesellschaft stellt eine Anfrage beim
Einwohnermeldeamt, erhält aber keine Auskunft, da der Mieter
in ein anderes Bundesland gezogen ist. Sie versenden
anschließend das Schreiben an die alte Adresse und das
Schreiben kommt (dank Nachsendeantrag) beim ehemaligen Mieter
an. Ihm werden die Kosten für die Anfrage ans
Einwohnermeldeamt in Rechnung gestellt.
Hat er tatsächlich die Kosten dafür zu tragen?

Wenn es zu Verfahren kommt und der M verurteilt würde JA.:
Jakob

Vielen Dank!

Eben normalerweise nicht. Zustand dokumentiert ?
Erst wenn die so „vesifft“ sind, daß kein anderer das
hinnehmen muss, erst dann ginge das.
Der Zustand eben nicht mehr verkehrsüblich ist, dann Ja

Nehmen wir mal an, eine Reinigung der Fenster wäre berechtigt, da nicht mehr in verkehrsüblichem Zustand. Hätte die Aufforderung den Mieter rechtzeitig erreicht, hätte er jedoch eine günstigere Reinigungsfirma beauftragen können. Wäre denn eine Rechnung von über 180 € noch gerechtfertigt?

Vielleicht kann jemand noch ganz kurz erläutern, wie Fenster in einem Verkehrsüblichen Zustand aussähen?
Starke Verschmutzung und Klebereste von Gardinenhaken etc.?

Eben normalerweise nicht. Zustand dokumentiert ?
Erst wenn die so „vesifft“ sind, daß kein anderer das
hinnehmen muss, erst dann ginge das.
Der Zustand eben nicht mehr verkehrsüblich ist, dann Ja

Nehmen wir mal an, eine Reinigung der Fenster wäre berechtigt,
da nicht mehr in verkehrsüblichem Zustand. Hätte die
Aufforderung den Mieter rechtzeitig erreicht, hätte er jedoch
eine günstigere Reinigungsfirma beauftragen können. Wäre denn
eine Rechnung von über 180 € noch gerechtfertigt?

Kommt auf den Zustand an und die Fläche.

Vielleicht kann jemand noch ganz kurz erläutern, wie Fenster
in einem Verkehrsüblichen Zustand aussähen?
Starke Verschmutzung und Klebereste von Gardinenhaken etc.?

Jedenfalls nicht mit irgendwelchen Klebstoffresten .
Grundsätzlich:
Das unsinnige bekleben der Fenster ist nicht ganz ungefährlich für den Mieter
An der Grenzfläche Kleber/Scheibe bleiben Sandkörner. Die werden beim Putzen hin und hergerollt und lassen einen deutlich sichtbaren Streifen im Glas zurück der nicht mehr entfernt werden kann. Dieser Streifen ist blind geschmirgeltes Glas.

Also bessser nicht bekleben sonst wird es mglw Teuer-
Bezieht sich aber nicht auf diesen Fall sondern ist generell gemeint.

Jakob