Nachforderung zahlen oder nicht?

jemand ist aus der Wohnung ausgezogen, alles wurde seitens der Energieanbieter abgerechnet, 3 Monate später heisst es die Ablesestände passen nicht mit dem zusammen was der neue Mieter abgelesen hat, Wohnung war aber 2 Monate leer…muss der ehemalige mieter nun in den sauren Apfel beissen?

Gwynifer

Hallo

sollte man Einspruch einlegen, auch wenn eine Wohnung leer steht, der Vermieter kann z.B. rein.
Wurde denn kein Übergabeprotokoll seitens Vermieter gemacht?

Wenn Energieversorger z.B. auch Heizung heisst, zählt die Verbrauchsmessung auch weiter wenn die Wohnung leer ist, zwar nur minimal, aber stetig. Evtl. hat der VM ja auch während der kalten Jahreszeit die Heizung angestellt.

Und Kosten, die bei Leerstand entstehen, trägt der Vermieter.

Auch hallo,
Übergabeprotokoll nicht im klassischen Sinn, gab große Probleme mit dem Vermieter;

aber wie soll man beweisen das man richtig abgelesen hat? Vermieter behauptet in der Zeit nicht in der Wohnung gewesen zu sein

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Um welchen Verbrauch geht es denn konkret?

jemand ist aus der Wohnung ausgezogen, alles wurde seitens der
Energieanbieter abgerechnet, 3 Monate später heisst es die
Ablesestände passen nicht mit dem zusammen was der neue Mieter
abgelesen hat, Wohnung war aber 2 Monate leer…muss der
ehemalige mieter nun in den sauren Apfel beissen?

Nein, er sollte unter Hinweis auf den Leerstand die Zahlung ablehnen. Wenn die Nachforderung vom Versorger kommt, wird danach Ruhe sein weil sich der Versorger an den VM halten wird. Kommt die Forderung vom VM, muß der Exmieter evtl. ein wenig Sitzfleisch zeigen.
Eine Chance, die Nachforderung gegenüber dem Exmieter durchzusetzen sehe ich nur, wenn die Gegenseite beweißen kann, daß falsch abgelesen wurde - eine Zählerdifferenz und die (gern auch nachweisbare) Behauptung des VM die Wohnung nicht betreten zu haben reicht dafür nicht aus. Denn die Tatsache, daß die Wohnung nicht betreten wurde sagt nichts über einen evtl. Verbrauch von Strom und/oder Heizenergie. Es müßte dann schon bewießen werden, daß wirklich kein Verbrauch stattgefunden hat - wie soll das gehen?

Gruß Stefan

Um welchen Verbrauch geht es denn konkret?

Strom-und Gaskosten,eine ganz schöne summe

Um welchen Verbrauch geht es denn konkret?

Strom-und Gaskosten,eine ganz schöne summe

Also, ich würde dem Verbrauch widersprechen, unter dem Hinweis, dass abgelesen und abgerechnet wurde. Der VM hätte ja am nächsten Tag in die Wohnung gehen können, die Ablesewerte überprüfen können, dann hätte sich ggf. herausgestellt, dass Jemand gemogelt hat.

Auch sehe ich hier den VM mit in der Verantwortung. Zählerstände sollte man immer zusammen ablesen.

Einspruch einlegen und auf Leerstand bzw. Vermieter hinweisen.