Hallo,
mich würde interessieren, ob es bei fehlerhaften Kaufverträgen für den Verkäufer die Möglichkeit einer Korrektur bzw. Nachforderung gibt.
Beispiel: Ein Kunde kauft in einem Möbelhaus eine Einrichtung. Es wird ein Betrag X als Anzahlung vereinbart und ein Betrag Y als Restzahlung bei Lieferung. Der Verkäufer hat sich nun aber vertan, denn X und Y ergeben zusammengerechnet nicht den Rechnungsbetrag, sondern etwas weniger. Der Käufer bemerkt dieses zunächst nicht und leistet die Anzahlung X.
Hat der Verkäufer nun das Recht den Restbetrag bei Lieferung noch zu erhöhen? Und ist unter diesem Umständen überhaupt ein gültiger Kaufvertrag zu Stande gekommen?
Ich denke da so an Anfechtung wegen Irrtum?!
Vielen Dank für eure Meinungen!