Guten Tag zusammen,
kann die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend Geld fordern, wenn sie nach Prüfung der Verdienstunterlagen eines Studenten feststellt, dass die Familienversicherung in einem bestimmten Zeitraum nicht möglich war, weil das Einkommen des Studenten über den festgelegten Betrag von 365,00 Euro monatlich lag?
Muss der Stundent in diesem Zeitraum krankenversichert gewesen sein, auch wenn er keinen Arzt aufsuchte?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für den Zeitraum Geld fordern darf: Muss der Beitrag in voller Höhe erstattet werden?