Nachforderungen der gesetzlichen Krankenkasse

Guten Tag zusammen,

kann die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend Geld fordern, wenn sie nach Prüfung der Verdienstunterlagen eines Studenten feststellt, dass die Familienversicherung in einem bestimmten Zeitraum nicht möglich war, weil das Einkommen des Studenten über den festgelegten Betrag von 365,00 Euro monatlich lag?

Muss der Stundent in diesem Zeitraum krankenversichert gewesen sein, auch wenn er keinen Arzt aufsuchte?

Wenn die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für den Zeitraum Geld fordern darf: Muss der Beitrag in voller Höhe erstattet werden?

Hallo,

kann die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend Geld fordern,
wenn sie nach Prüfung der Verdienstunterlagen eines Studenten
feststellt, dass die Familienversicherung in einem bestimmten
Zeitraum nicht möglich war, weil das Einkommen des Studenten
über den festgelegten Betrag von 365,00 Euro monatlich lag?

Ja, sie kann.

Muss der Stundent in diesem Zeitraum krankenversichert gewesen
sein, auch wenn er keinen Arzt aufsuchte?

Ja. Es gibt eine Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland.

Wenn die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für den Zeitraum
Geld fordern darf: Muss der Beitrag in voller Höhe erstattet
werden?

Diese Frageteil verstehe ich nicht ganz. Wenn gemeint ist, ob auch die volle Forderung der gesetzlichen Kasse entrichtet werden muss:Ja!
Evtl. lässt die Kasse Ratenzahlung zu…mal mit denen reden.
Gruß J.K.

Nachforderungen der gesetzlichen Krankenkasse
Guten Tag,

vielen Dank für die Antworten.
Der Student muss also in dem bestimmten Zeitraum Pflichtversichert gewesen sein. Was wäre, wenn der Student den Anforderungen der Krankenkasse nicht genügen würde?

Pflichtversichert gewesen sein. Was wäre, wenn der Student den Anforderungen der Krankenkasse nicht genügen würde?

Das gibt es nicht. Jeder muß krankenversichert sein. Aus einer Krankenkasse kann man nicht rausgeworfen werden. Kündigen kann man nur, wenn man eine Folgeversicherung nachweist.

Hallo,
da die Pflichtversicherung als Student die Familienversicherung ablöst, hat der Student keine große Auswahl, um nicht zu sagen, er hat keine und muss deshalb ab dem Folgetag nach Ende der Familienversicherung die Pflichtbeiträge als Student nach entrichten.
Tut er das nicht, kommt der Gerichtsvollzieher und was noch viel schlimmer ist, die Kasse meldet den Beitragsrückstand an die UNI oder FH. und eher er sich versieht ist er exmatrikuliert.
Da bleibt nur der Rat - zahlen und ggf. einen Ratenzahlungsplan
aushandeln.
Gruss
Czauderna