Nachforderungen des Finanzamtes

Dem Finanzamt liegen die Schwerbehindertenbescheinigungen des Steuerpflichtigen vor (Grad 30+10 und Gleichstellungs-erklärung). Für die Jahre 2006 und 2007 wurden Pauschbeträge erstattet, die 2011 wieder zurückgefordert werden, weil der Schwerbehindertengrad nicht für eine Erstattung ausreicht.
Kann gegen den neuen Bescheid Widerspruch erhoben werden, weil des FA über den Grad der Behinderung informiert war?
Bestehen Verjährungsfristen für Nachforderungen durch das FA?
Können die Nachforderungen minimiert oder die Zahlung der angefallenen Zinsen abgelehnt oder gemindert werden?

Hoffe auf Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Kladower

Hallo,

der Sachverhalt erschließt sich mir nicht zu Gänze. Was ist mit einer Gleichstellungserklärung gemeint ?

Weiter: Wenn bereits für die Jahre 2006 und 2007 der Schwerbehindertenpauschbetrag berücksichtigt wurde, wieso sollte er in 2011 (für welche Erklärung übrigens, 2010 ?) wieder zurück gefordert werden?
Hier bitte mal den Bescheid durchlesen und bei den Sonderausgaben genau hinsehen, dort müsste der BPb stehen. Steht irgendetwas in den Erläuterungen ?

Hallo, leider kann ich zu dieser Frage nicht so viel sagen, da ich kein Fachmann für´s Finanzamt bin! Ich kann nur sagen, dass das Finanzamt eine in diesen Jahren vorliegende Behinderung von 30 oder 40 mit dem Zusatz im Versorgungsamt-Bescheid -Vorliegen einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit- oder das Vorliegen einer typischen Berufskrankheit (…und nur dann!!!)berücksichtigen muss!!!
Hier weitere Infos zum Steuerrecht im Zusammenhang mit Schwerbehinderung: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/steuerrecht/
Gruß…
Manu