Dem Finanzamt liegen die Schwerbehindertenbescheinigungen des Steuerpflichtigen vor (Grad 30+10 und Gleichstellungs-erklärung). Für die Jahre 2006 und 2007 wurden Pauschbeträge erstattet, die 2011 wieder zurückgefordert werden, weil der Schwerbehindertengrad nicht für eine Erstattung ausreicht.
Kann gegen den neuen Bescheid Widerspruch erhoben werden, weil des FA über den Grad der Behinderung informiert war?
Bestehen Verjährungsfristen für Nachforderungen durch das FA?
Können die Nachforderungen minimiert oder die Zahlung der angefallenen Zinsen abgelehnt oder gemindert werden?
Hoffe auf Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kladower