moin zusammen,
ich versuche es kurz zu machen.
nehmen wir mal an, eine person hat von november bis july 2003 in einem 2familienhaus gewohnt und ist dann ausgezogen. beim auszug stellte der vermieter fest, das im kinderzimmer der teppichboden (ca 6 jahre alt)beschädigt war und wollte ersatz dafür. die mieterin bestritt aber den schaden selbst verursacht zu haben,
lenkte aber ein, sich zu einem teil an den kosten zu beteiligen um keinen ärger zu machen. beim auszug ließ sie die von einem fachmann montierte satelliten anlage mit 2 digital receivern für die nachmieter zu einem preis von 50€ zurück.
heute bekam sie einen anruf von dem vermieter, mit der bitte um überweisung der kosten für den teppichboden. im gleichen atemzug fragte sie nach der überweisung der kosten für die sat anlage.
angeblich haben aber die nachmieter selbst eine sat anlage montiert. die receiver und die schüssel seien seit dem verschwunden.
die mieterin will die anlage abholen und auch die kabellage am haus entfernen. gehört ja alles zusammen.
darf sie das oder wäre es dann sachbeschädigung??
anteff
lenkte aber ein, sich zu einem teil an den kosten zu
beteiligen um keinen ärger zu machen. beim auszug ließ sie die
von einem fachmann montierte satelliten anlage mit 2 digital
receivern für die nachmieter zu einem preis von 50€
zurück.
Hallo,
wurde mit dem Vermieter verbindlich vereinbart, dass dieser die SAT Anlage für den Preis übernimmt, muss er zahlen. Wurde mit dem Nachmieter verbindlich vereinbart, dass dieser die SAT Anlage für den Preis übernimmt, muss dieser zahlen. Wurde nichts wirklich vereinbart zahlt keiner, die Anlage gehört dann noch dem Mieter und der darf sie fachgerecht demontieren (lassen). Da sie nun weg ist müsste der Mieter ermitteln, wer sie weggenommen hat und die Ansprüche dann an diese Person stellen.
Gruß
Matthias
hallo matthias,
schönen gruß nach oldenburg (meine alte heimat)
gelten mündliche absprachen mit beteiligten auch als verbindlich?
schon mal schönen dank für deine antwort
anteff
Hallo,
wurde mit dem Vermieter verbindlich vereinbart, dass dieser
die SAT Anlage für den Preis übernimmt, muss er zahlen. Wurde
mit dem Nachmieter verbindlich vereinbart, dass dieser die SAT
Anlage für den Preis übernimmt, muss dieser zahlen. Wurde
nichts wirklich vereinbart zahlt keiner, die Anlage gehört
dann noch dem Mieter und der darf sie fachgerecht demontieren
(lassen). Da sie nun weg ist müsste der Mieter ermitteln, wer
sie weggenommen hat und die Ansprüche dann an diese Person
stellen.Gruß
Matthias
hallo matthias,
schönen gruß nach oldenburg (meine alte heimat)
Na, das „von Oldenburg“ bezieht sich nicht auf meine Herkunft sondern ist Teil meines Nachnamens 
gelten mündliche absprachen mit beteiligten auch als
verbindlich?
Natürlich, nur haperts es oft an der Beweisfrage.
Gruß
Matthias