wenn ein Unternehmen, speziell ein öffentlicher Versorger, einen Kunden (Haushalt) mit seinen Leistungen (Wasser, Gas, Strom) Jahre lang versorgt, aber versehentlich eine dieser Leistungen nicht abrechnet, wird er sicherlich Nachforderungen stellen können. Ich meine, mal etwas von einem Zeitraum von zwei Jahren gehört zu haben.
Wo sind genauere Angaben (Gesetzestexte) dazu zu finden, was ist speziell evtl. zu beachten? (Ist der Kunde Geschäftsmann oder nicht, hat er das Fehlen der Rechnungen bemerkt oder nicht, konnte man erwarten, das er es gewusst hat oder nicht…)
Oder wurde das hier schon einmal diskutiert bzw. beantwortet?
wenn ein Unternehmen, speziell ein öffentlicher Versorger,
einen Kunden (Haushalt) mit seinen Leistungen (Wasser, Gas,
Strom) Jahre lang versorgt, aber versehentlich eine dieser
Leistungen nicht abrechnet, wird er sicherlich Nachforderungen
stellen können. Ich meine, mal etwas von einem Zeitraum von
zwei Jahren gehört zu haben.
Er kann grundsätzlich alles fordern. Allerdings ist man nach Eintritt der Verjährung berechtigt,die Leistung zu verweigern.
Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre und würde wohl auch hier gelten.
Wo sind genauere Angaben (Gesetzestexte) dazu zu finden, was
ist speziell evtl. zu beachten? (Ist der Kunde Geschäftsmann
oder nicht, hat er das Fehlen der Rechnungen bemerkt oder
nicht, konnte man erwarten, das er es gewusst hat oder
nicht…)
Hallo,
vielleicht sollte man noch erwähnen, wann die drei Jahre anfangen: am Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Richtig?
Und wie ist das beim Energieversorger: werden die laufenden Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung angerechnet oder auf den jeweiligen konkreten Fall?
Die Verjährung ist eine Einrede und keine Anspruchsvoraussetzung.
Wenn ich nur wüsste, was das nun wieder zu bedeuten hat. Er kann die Forderung erheben, und ich kann sie verweigern? Ja, was ist daran besonderes, dass es eine eine Einrede und keine Anspruchsvoraussetzung ist? Ich meine, jeder kann alles fordern, und wenn dann jemand ungerechtfertigte (z. B. verjährte) Forderungen dann verweigert, ist doch nur nur normal?
Loderunner: Dass es seit 2002 drei und nicht mehr zwei Jahre sind, gerechnet vom Ende der Kalenderjahres, in dem der Anspruch entsteht, habe ich mittlerweile auch in Wikipedia gesehen (sollte man immer zuerst hinsehen - mea culpa). Also Ende dieses Jahres werden alle Ansprüche aus dem Jahr ab dem 2007 verjährt sein, und während dieses Jahres werden die Ansprüche aus 2007 noch bestehen (habe ich hoffentlich richtig so verstanden).
Die Verjährung ist eine Einrede und keine Anspruchsvoraussetzung.
Wenn ich nur wüsste, was das nun wieder zu bedeuten hat. Er
kann die Forderung erheben, und ich kann sie verweigern?
Genau.
Der Unterschied besteht darin, dass der Schuldner (z.B. wegen Unwissenheit) tatsächlich zahlen muss, wenn er sich nicht auf Verjährung beruft.
Also
Ende dieses Jahres werden alle Ansprüche aus dem Jahr ab dem
2007 verjährt sein, und während dieses Jahres werden die
Ansprüche aus 2007 noch bestehen (habe ich hoffentlich richtig
so verstanden).
Das ist auch mein Kenntnisstand.
Nun könnte es aber sein, weil es sich hier um regelmäßige Zahlungen handelt, dass die jeweilige Zahlung immer auf die älteste Schuld angerechnet wird. Dass also die Abschlagzahlungen auf die Jahresabrechnung angerechnet wird, bis diese bezahlt ist. Und die dann folgenden Abschlagzahlungen wiederum auf die somit nicht mehr bezahlten älteren Abschläge. Und so weiter. Was dann dazu führen würde, dass eben gar nicht die Zahlung aus 2007 offen ist, sondern die letzten Abschläge aus 2009 o.ä. Mit entsprechenden Folgen für die Verjährung.