Nachforderungen vom EX-Vermieter nach über 6 Monaten rechtens?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo zusammen,

AUG’09 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Uebergabeprotokoll fand Anfang September statt.

Es wurde eine kaputte Tür im Protokoll festgehalten.
Dies wurde noch im September vom EX-Vermieter deklariert, mit dem Hinweis den Mangel zu beseitigen.

Mein Anwalt schrieb zurück, das meine Haftpflicht über den Schaden informiert ist.

Bin davon ausgegangen (auf Anwalts- und Versicherungsrat), dass die Gegenpartei einen Kostenpunkt mir benennt einschl. Handwersarbeiten.

Zwischenzeitlich passierte nichts mehr!
Erst jetzt Ende Juni (nach über 6 Monaten!) erhalte ich von der Gegenpartei ein Mahnschreiben mit der Aufforderung etwaige Kosten von 1200.- EUR für den irreperablen (Austausch neuer Tür erforderlich) Schaden zu übernehmen.

Mein nächstes Beratungsgespräch beim Anwalt ist erst nächste Woche.

Deshalb stelle ich hier meine Frage:

Der Zeitraum des letzten Schreiben von der Gegenpartei (SEP’10), mit der Aufforderung der Mängelbeseitigung schriftlich erfasst und dem umgehenden Antwortschreiben meines Anwalts mit dem Hinweis, das meine Versicherung informiert sei, beträgt mit dem aktuellen Schreiben der Gegenpartei (JUN’10)mit der erneuten Aufforderung, deutlich über 6 Monate.

Hätte der EX-Vermieter nicht binnen 6 Monaten bereits erneut anmahnen müssen? Und nicht nach der Erstaufforderung, 9 Monate verstreichen lassen und dann etwaige Kosten versuchen mir aufzubürden.

Danke im voraus

Hi
Habe die Anfrage leider erst jetzt bekommen!
Rechtlich kann ich ihnen leider keine Auskunft geben.
So weit ich weiß ist es aber egal, wenn Sie es damals Ihrer Versicherung gemeldet haben.
Gruß Claas

Leider kann ich hierzu nichts beitragen. Ich weiß auch nicht, warum ich hier angeschrieben werde, da ich mich nicht als Experte zur Klärung juristischer Fragen angemeldet habe.

sorry, dass ist nicht mein Fachgebiet.
j

Hallo, leider kann ich da so ohne weiteres auch nicht helfen, rate aber dringend, den Termin in der nächsten Woche beim Anwalt abzuwarten. Wenn Ihr Vermieter schon so lange gewatet hat, kommt es auf eine weitere Woche auch nicht mehr an!
verjährt ist der Anspruch sicherlich noch nicht, einen rechtlichen Anpsruch auf Mahnung besteht nicht. Hat sich evtl. zwischenzeitlich mal die Versicherung bei Ihnen gemeldet und mtgeteilt, dass hinsichltich der Schadenregulierung etwas unternommen wurde?
Hierüber müsste evtl. Ihr Anwalt auch etwas wissen!

Mit freundlichen Grüßen
marie-sofie

Hallo, bin der Bauauführende, leider kein rechtlicher Berater…

MfG
Andreas Brödner