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Angenommen man hätte eine Reise gebucht, bezahlt und als solche bestätigt bekommen und der Reiseveranstalter würde wegen interner Buchungsfehler Monate später Nachforderungen stellen, weil nicht die komplette Buchungsgebühren eingefordert wurde, stünde man dann in der Pflicht zu zahlen, selbst wenn er recht hätte?
Danke!!!
Hi, da kommt es m.E. auf die Art der Buchung und Bestätigung an. Wenn in diesem Zusammenhang der zu niedrige Preis genannt und bestätigt wurde, muss sich der Reiseveranstalter seinen Organisationsmangel zu rechnen lassen.
Wenn aber nur Reise A aus Katalog B o.ä. gebucht und bestätigt wurde, ohne einen konkreten Preis zu nennen, ist dabei der Irrtum i.d.R. ausgeschlossen und der konkrete Preis wird dann erst nach Vertragschluss individuell vereinbart.
Ciao Ricco
Der Reiseveranstalter darf nur unter den strengen Voraussetzungen des § 651a (4) Satz 1 BGB nach Vertragsabschluss Preisänderungen verlangen. Der BGH (19. 11. 2002, X ZR 243/01) urteilte, dass ein nach Reiseende verschicktes Schreiben des Reiseveranstalters über eine Preiserhöhung nicht den Anforderungen des § 651a (4) Satz 1 BGB genüge.
Ohnehin ist gem. §651a(4)Satz 2 BGB ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin ein Preiserhöhungsverlangen unwirksam. Daher sollten Sie mit dem Musterschreiben KR002 von Reiserechts-Register . de die Anforderung auf Preiserhöhung ablehnen.
Gruss, Dagwyna