Nachforschungsantrag bei der Bank

Hallo,

die Versicherung hat mir angeblich Guthaben überwiesen. Lt. Abrechnung und nach meinen Unterlagen ist das auch alles in Ordnung aber das Geld ist bei mir nicht angekommen. Die Versicherung meint ich könne einen Nachforschungsantrag stellen, das würde mich dann aber 25,00 Euro kosten. Das finde ich jetzt aber wirklich viel. Kann ich diesen Nachforschungsantrag selber bei der Bank stellen, wie stelle ich das an und würde das dann auch was kosten?

Vielen Dank für die Antwort

den nachforschungsantrag kann m.E. NUR die Versicherung stellen, denn die haben ja „angeblich“ Geld auf Dein Konto überwiesen. Du kannst ja nach nichts forschen lassen, was Du nicht in der Hand hast:wink:)
Also auf Gebühren und ähnliches würde ich mich nicht einlassen. Die sollen beweisen, dass die das Geld richtig überwiesen haben
Gruß
p.

Moin,moin,

den Nachforschungsauftrag kann nur der Auftraggeber stellen. Die Kosten dafür können in der Tat bis zu 25€ betragen.
Aber
Meines Erachtens bist ja nicht du in der Nachweispflicht sondern die Versicherung. Ich würde den Fall nochmal in Richtung Anwalt bzw Rechtsgelehrte stellen…

So unter dem Motto:
Mußt du oder die Versicherung den Nachweis erbringen?

Tipp:
Seit kurzem ist nur noch die Kontonummer / Bankleitzahl für Überweisungen relevant.

Lass Dir von der Versicherung mal den Zahlungsbeleg zeigen und prüfe diese Angaben ganz genau!

Grüße aus HH

Robert

Hallo,

natürlich kannst du selbst den Nachforschungantrag bzw. Antrag für eine Übersicht über die Umsätze zu einem bestimmten Zeitraum bei der Bank stellen.
Wie viel die Bank jedoch hierfür verlangt ist von Bank zu Bank unterschiedlich, dass müsstest du bei deinem Kreditinstitut erfragen.
Mein Tipp: Lass dir von der Versicherung sagen, wann diese das Geld überwiesen hat (eine Überweisung dauert max. 3 Tage) dann weißt du den ungefähren Zeitraum, wann das Geld auf deinem Konto hätte eingehen müssen.
Somit hat die Bank einen Anhaltspunkt und weniger Aufwand beim Suchen, dadurch wird das ganze i.d.R günstiger.

Viele Grüße und viel Erfolg

hallo,
vergleiche mit der versicherung die kontonummer und bankleitzahl an das sie das geld gezahlt haben. falls alles i.o. ist und das geld nicht innerhalb 1 woche bei dir ist muß die versicherung eine reklamation bei ihrer bank machen. das ist allerdings kostenfrei für dich, da du ja nichts falsch gemacht hast. falls die versicherung sich weigert oder geld haben will würde ich meine rechtsschutzvericherung anrufen und zum anwalt gehen…
gruss

Hallo,
„die Versicherung hat mir angeblich Guthaben überwiesen“ ==> Wer garantiert denn, dass sie es auch gemacht hat? Einen Nachforschungsauftrag, kann nur der Auftraggeber beantragen, sprich die Seite, welche auch das Geld gesendet hat!!

Hallo, da muss ich passen, das hatte ich noch nie. Aber 25 EUR sind wahrscheinlich möglich. Dienstleistungen lassen sich die Banken gut bezahlen.

Hallo

Einen Nachforschungsauftrag kann immer nur der Auftraggeber der Überweisung bei seiner Bank stellen.
Der Empfänger kann dies nicht.

ich würde mir erstmal genau die Kontoauszüge um den Zeitpunkt der Auszahlung anschauen. Wenn nichts eingegenagen ist stellen Sie den Nachforschungsantrag über Ihre Versicherung. Dann muss Diese etwas falsch gemacht haben. Bei einem Fehler der Versicherung wird diese wohl kaum die Kosten verlangen können.

Schauen sie sich aber auch mal Bitte genau die Kontonummer in der Abrechnung bzw. dem Schreiben der Versicherung an. Vielleicht gab es hier einen Zahlendreher.
Dann könnten Sie die Versicherung darauf hinweisen.

Grüße

Ich kenne die deutschen Richtlinien leider nicht, bin aus der Schweiz. Trotzdem die Frage: Wieso kann das die Versicherung nicht übernehmen, ich meine eine Anfrage an die auftraggebende Bank?
Gruss
Stephan

hallo,
gläubiger des geldes sind sie. die versicherung handelt nach auftrag von ihnen zur überweisung des geldes-ihrer bank gegenüber ist sie auftraggeber und nicht sie als empfänger. bitten sie die versicherung, bei deren bank nachzufragen wo das geld ist. bei längerem ausbleiben könnten sie sogar zinsen in rechnung stellen.
gruß
eisi

Hallo Polstetten,

einen Nachforschungsauftrag mußt nicht Du stellen, sondern derjenige, der das Geld Dir überwiesen hat, in diesem Fall die Versicherung.Welche Gebührenvereinbarung diese mit ihrer Bank hat, darüber kann ich nichts sagen.
Bevor Du so etwas beantragst, sieh bitte genau Deine Auszüge an. Es kommt fast nie vor, dass Beträge verloren gehen oder versehentlich auf das falsche Konto.
Sind denn alle Deine Auszüge fortlaufend nummeriert und wirklich komplett? Der Betrag steht vielleicht auf einem fehlenden Auszug. Ein Telefonanruf bei Deinem Bankberater kann weiterhelfen, er sieht auf dem Bildschirm Deine Umsätze und kann Dir sagen, ob die Summe eingegangen ist.

MfG

Hallo,

das ist möglich. Die Gebühren Ihrer Bank richten sich nach dem dortigen Preisverzeichnis. Der Antrag kann bei einem Servicemitarbeiter gestellt werden.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

ein Nachforschungsantrag kann immer nur vom Auftraggeber der Überweisung in Auftrag gegeben werden, da Sie als Empfänger keine Kontovollmacht für die Auskunft besitzen.
Ob eine Bank eine Summe X für Ihren Aufwand berechnet, gehört zu den „normalen“ Geschäftsbedingungen (AGB) des Dienstleistungegeschäfts, dessen Höhe das KI selbst festlegen kann.

Hallo!

Den Nachforschungsantrag muß die Versicherung stellen. Sie scheint ja zahlungspflichtig zu sein und da das Geld nicht angekommen ist, muß sie recherchieren.
Nur die Versicherung kann über die ausführende Bank einen Nachforschungsantrag stellen.

Viele Grüße
Stephan Tenhaken