Vielen Dank erst einmal für die Antwort.
Warum aber finde ich dazu kein Urteil? (zu selbstverständlich?)
Wo müsste ich im Kommentar oder Lehrbuch etwas finden?
Alles Gute
Jonas
Vielen Dank erst einmal für die Antwort.
Warum aber finde ich dazu kein Urteil? (zu selbstverständlich?)
Wo müsste ich im Kommentar oder Lehrbuch etwas finden?
Alles Gute
Jonas
zu dumm angestellt.
Sorry, habe mich zu dumm angestellt.
Meine Nachfrage bezieht sich hierauf
Können (zu niedrig berechnete) Verwaltungsgebühren nachträglich erhoben werden? (erhöhter „Aufschlag“ bei der Fälligkeit der nächsten regelmäßig anfallenden Gebühr).
Mich interessiert diese Fragestellung aus allgemein juristischer Sicht (Studi).
Wo könnte ein Problem liegen? Was sollte ich beachten?
Danke!
Jonas
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