Nachfragen bei vorherigem Arbeitgeber

Kann mir jemand sagen, inwieweit Firmen, bei denen man schon einen Arbeitsvetrag hat nochmal bei einem alten Arbeitgeber in der Personalabteilung Auskünfte über einen einholen?

Ich hatte halt damals etwas Probleme mit der Personalabteilung wegen einer längerfristigen Krankheit, habe zwischenzeitlich woanders gearbeitet und wurde jetzt von einer Firma genommen, habe aber etwas Sorge, dass sie in der ersten Firma anrufen.

Wird sowas überhaupt gemacht? Weil ich ja ein Zeugnis vom ersten Arbeitgeber habe. Wenn dann würde eine Nachfrage doch vor Vertragsabschluss erfolgen, oder wird sowas noch während der Probezeit/evtl. sogar nach der Probezeit gemacht?

Macht sich die Personalabteilung evtl. sogar strafbar, wenn sie Auskünfte über den Gesundheitszustand eines ehemaligen Angestellten gibt? Weil ich jetzt keinerlei gesundheitliche Probleme mehr habe.

Kann mir jemand sagen, inwieweit Firmen, bei denen man schon
einen Arbeitsvetrag hat nochmal bei einem alten Arbeitgeber in
der Personalabteilung Auskünfte über einen einholen?

Was meinst du denn mit ‚‚inwieweit‘‘? Ob sowas gemacht wird? Wie oft sowas genacht wird? Was anderes?

Ich hatte halt damals etwas Probleme mit der Personalabteilung
wegen einer längerfristigen Krankheit, habe zwischenzeitlich
woanders gearbeitet und wurde jetzt von einer Firma genommen,
habe aber etwas Sorge, dass sie in der ersten Firma anrufen.

Tja, die Sorge wird dir hier aber keiner nehmen können. Meist fragen die Firmen ‚‚nur‘‘ beim vorherigen Arbeitgeber nach (wenn überhaupt), aber ausschließen, dass sie noch woanders nachfragen, kann man nicht.

Wird sowas überhaupt gemacht?

Klar wird das gemacht.

Weil ich ja ein Zeugnis vom
ersten Arbeitgeber habe.

Das hindert AG nicht an ner Nachfrage. Manchmal ist sogar das Zeugnis gerade der Anlass dafür.

Wenn dann würde eine Nachfrage doch
vor Vertragsabschluss erfolgen, oder wird sowas noch während
der Probezeit/evtl. sogar nach der Probezeit gemacht?

Meistens vorher, ja. Aber wenn sich Umstände ergeben, wo sich der AG fragt ob das vielleicht schon vorher irgendwie vorkam oder er Zweifel hat, kann das durchaus auch während des Arbeitsverhältnisses geschehen.

Macht sich die Personalabteilung evtl. sogar strafbar, wenn
sie Auskünfte über den Gesundheitszustand eines ehemaligen
Angestellten gibt?

Die dürfen das eigentlich nicht. Aber die Realität sieht eben oft anders aus. Und sowas wird natürlich nicht an die große Glocke gehängt. Das passiert hintenrum. Zum teil auch über persönliche Beziehungen (man kennt sich in der Branche und tauscht sich aus).

Weil ich jetzt keinerlei gesundheitliche
Probleme mehr habe.

Schön für dich. Und eigentlich ist es genau das, was relevant sein sollte für die Auswahl des Bewerbers.

MfG