Nachfrist bei Nichtabholen ersteigerter Artikel ?

Hallo,

Verkäufer schreibt in seine Auktion zur Abholung der ersteigerten Ware:
„Abholung der Ware sollte bis spätestens 7 Tage nach Auktionsende erfolgen.“
Wenn die Ware nun in dieser Zeit (unbegründet) nicht abgeholt wird, hat der Verkäufer dann das Recht, die Ware einlagern zu lassen und dem säumigen Käufer Transport und Lagergeld in Rechnung zu stellen ?
Oder MUSS vorher eine Nachfrist gestellt werden (wie lange zeit geben) ?

Danke + Grüße
jwd

Hallo jwd,

Ich würde als VK den K kontaktieren und nachfragen, wann er die Ware denn abzuholen gedenke.
Eventuell noch darauf hinweisen, daß du die Ware ansonsten auf seine Kosten einlagern läßt, oder an jemand anderen verkaufst, in dem Fall aber eBay informieren müßtest.

Gruß
Sticky

Hi,

ich würde genauso wie Sticky vorgehen. Allerdings solltest Du beachten dass die Kosten für eine Einlagerung nur zivilrechtlich durchsetzbar sind. Wenn der Käufer sich nicht mehr bei Dir meldet bleibst Du evtl. auf den Kosten sitzen.
Hat der Käufer denn schon bezahlt? Wenn nicht, Nachfrist setzen und wenn nach verstrichener Nachfrist nicht abgeholt wurde bei ebay einen nicht bezahlten Artikel melden, Gebühren zurückverlangen und wieder neu einstellen.

Gruss Sebastian

danke ihr Beiden, aber …
hallo,

… ich muss die Wohnung räumen und habe keine Zeit mehr großartige Nachfristen zu setzen und wieder verstreichen zu lassen.
Mich hatte halt die rechtliche Komponente interessiert, inwieweit ich mit der Abholung in Verzug setzen muss (um dann zivilrechtliche Schritte einleiten zu können; denn Kaufvertrag ist Kaufvertrag)

liebe Grüße
jwd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mich hatte halt die rechtliche Komponente interessiert,
inwieweit ich mit der Abholung in Verzug setzen muss (um dann
zivilrechtliche Schritte einleiten zu können; denn Kaufvertrag
ist Kaufvertrag)

Dann solltest Du unter Beachtung von FAQ:1129 im Rechtsbrett posten. Für Deine Frage ist es ja irrelevant, ob die Ware per ebay oder Zeitungsinserat verkauft wurde.

Gruß,

Myriam