Nachfrist im Vertrag festhalten?

Mal angenommen ich ich stelle eine Vertrag bezüglich dem Design einer Website auf Basis dieser Vorlage aus (http://www.haerting.de/sites/default/files/downloads…).Wie würde ich hier in schriftlicher Form eine konkrete Nachfrist im Vertrag festhalten?

Vllt indem man ganz einfach eine konkrete Nachfrist reinschreibt?

Hallo,

es gibt aus meiner Sicht zwei Punkte bei diesem Thema Nachfrist, die nicht unkritisch sind:

Eine Nachfrist muss im Zweifelsfall „angemessen“ sein. Die Angemessenheit richtet sich nach unterschiedlichen Aspekten (Umfang/Aufwand der noch zu leistenden Arbeiten beispielsweise). Im Vorfeld kann die Angemessenheit datumsmäßig m.E. nicht festgehalten werden. Und die Nachfrist ist im Vertrag unnötig, da der AN im Falle der Überschreitung der Einzelfristen in Verzug gerät, dann eine angemessene Nachfrist gesetzt werden kann und weitere Rechtsfolgen aus dem Verzug wie Kündigung so oder so geregelt sind.

§9 (2): Kritisch hinsichtlich Verhältnismäßigkeit gegenüber AN und auch hinsichtlich der Zwischentermine, weil die tägliche Verzugsstrafe, unabhängig ob als Betrag oder prozentual angesetzt, nicht gedeckelt ist (im Baurecht beispielsweise ist eine derartige Vereinbarung unzulässig). Eine sichere Vereinbarung würde ich mit einer Obergrenze der Vertragsstrafe, nach Einzelterminen aufgeschlüsselt, verbunden mit der Option darüber hinausgehender weiterer Schadenersatzansprüche, sehen.

Als AN würde ich den vorgelegten Vertrag, insbesondere wenn eine datumsmäßige Nachfrist enthalten ist, vorsichtshalber nicht unterzeichnen.

Franz

PS: §3 ist ein Glanzstück ohne Wert.
PPS: Den Vertrag oder die Bestellung kann man auf zwei Seiten festhalten, wenn man, und dies ist im Vertrag m.E. sehr schwammig formuliert, eine exakte Leistungsbeschreibung als Anlage beifügt. Zwei Seiten Vertrag mit Vertragsgrundlagen wie BGB, Termine, Preis und Zahlungsbedingungen.

Abend :smile:

Vorweg: Ich habe mir diesen Vertrag überhaupt nicht durchgelesen und weiß darum nicht, was darin vielleicht überaus Besonderes steht. Und ich weiß auch gar nicht, worum es geht oder was in Arbeitsverhältnissen vllt beachtenswert ist. Will nur - soweit du ausdrückst, es gehe um „dieses Thema Nachfrist“ - allgemein hinweisen:

„Eine Nachfrist muss im Zweifelsfall ‚angemessen‘ sein.“ - Da sagst du es selbst: Im Zweifelsfall. Man kann Zweifelsfälle, wenn man wie hier schon im Vorfeld daran arbeitet, gleich ausräumen.
Vielleicht ließe sich noch argumentieren, eine objektiv extrem zu kurze Nachfrist wäre ein Widerspruch in sich; aber andererseits ließe sich sogar vereinbaren, dass man gänzlich auf eine Nachfrist verzichtet und statt dessen sofort die Rückabwicklung des Vertrages erfolgen soll.

Schöne Grüße