Nachgebastelte Bilder aus Büchern verkaufen?

Hallo,
ich habe ein großes Hobby, ich bastele Bilder fürs Kinderzimmer in Tapetentechnik.
Dazu verwende ich hauptsächlich Vorlagen aus einem bestimmten Buch oder einer bestimmten Zeitschrift und bastele diese Bilder nach, bzw. wandle manchmal die Beschreibung etwas um (nehme ein anderes Motiv oder dekoriere anders).
Aber im Grundsatz bleibt die Methode doch immer die gleiche.

So, da bei mir zuhause der Platz leider ausgeht, die Materialien auf Dauer ganz schön ins Geld gehen und mir die Bilder eigentlich zu schade sind, um bei mir zu verstauben, habe ich mir überlegt, diese Bilder zu verkaufen (wenigstens gegen die Materialkosten)?

Nun meine Frage:
Darf ich das überhaupt?
Ich meine, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss, ist mir klar, darum geht es mir auch gar nicht.
Meine Frage ist, ob ich das überhaupt darf, weil ich dafür die Vorlagen und Tapeten aus den Büchern und Zeitschrifen nehme!
Gibt es dafür ein Urheberrecht? Fürs Nachbasteln?
Ich weiß ja, dass man die Beschreibungen nicht kopieren und so darf, aber darf man die Bilder nachbasteln und verkaufen?

Weiß hier jemand etwas näheres?

Vielen Dank!

Gruß,
Silke

Hallo,

nein, du darfst wahrscheinlich keine Mickys oder Donalds verkaufen, außer du zahlst Lizenzgebühren an Disney.

Und dabei ist es egal, ob du den Donald nun abgepaust oder sonstwie kopiert hast, oder ihn komplett selbst gezeichnet hast, ohne Lizenz kein legaler Verkauf.

Gerhard

Hallo Gerhard,
danke für deine Meinung.

Ich habe gar nicht vor Mickeys oder Donalds zu verkaufen, indem ich die Bilder abpause oder kopiere.
Meine Bilder werden mit fertigen Tapeten gebastelt, davon schneide ich halt Teile aus.
Keine Ahnung, ob es rechtlich in Ordnung ist, Tapeten in gebastelter Form zu verkaufen, aber ich dürfte ja auch mit Gewerbeschein Tapetenrollen verkaufen.
Ich habe eher Bedenken, ob es erlaubt ist, genau diese Technik aus der Zeitschrift weiterzuverkaufen, vielleicht liegt ja auf dieser Technik Urheberrecht oder so etwas.

Ich habe jetzt mal an den Verlag, sowie an den Tapetenhersteller geschrieben, mal sehen, was die dazu sagen!

LG,
Silke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Meine Bilder werden mit fertigen Tapeten gebastelt, davon
schneide ich halt Teile aus.

Die Motive darauf unterliegen evtl. dem Urheberrecht, und nur darum geht es.
Mal ein Beispiel:
Ich baue gewerblich aus irgendwelchen Teilen vom Schrottplatz neue Fahrzeuge zusammnen und versehe sie mit dem Mercedes-Stern. Es würde nicht lange dauern und ich hätte recht viel Kommunikation mit mehr oder weniger freundlichen Rechtsanwälten.
Selbst namhafte Autotuner müssen in bestimmten Situationen den Stern vom Kühlergrill abnehmen.

Keine Ahnung, ob es rechtlich in Ordnung ist, Tapeten in
gebastelter Form zu verkaufen, aber ich dürfte ja auch mit
Gewerbeschein Tapetenrollen verkaufen.

Es geht ausschließlich um die gewerbliche Verwendung von fremden Motiven.

Ich habe eher Bedenken, ob es erlaubt ist, genau diese Technik
aus der Zeitschrift weiterzuverkaufen, vielleicht liegt ja auf
dieser Technik Urheberrecht oder so etwas.

Gut. Es könnte durchaus sein, daß auf bestimmten Herstellungsverfahren Schutzrechte liegen.

Ich habe jetzt mal an den Verlag, sowie an den
Tapetenhersteller geschrieben, mal sehen, was die dazu sagen!

Das ist ein guter Anfang.

mfg Ulrich