Nachgeholte Steuererklärung von über 7 Jahren

Hallo,
wir haben die unglückliche Situation, dass wir seit 2005 verheiratet sind, Steuerklassen III/V haben und bisher keinen gemeinsamen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht haben. Ich habe eine Vollzeitjob und mein Mann arbeitet auf Teilzeit (beides Arbeitnehmer). Ich möchte ungern weitere Daten preisgeben. Aber wir haben keine weiteren Einkünfte.

Jetzt wollte ich mich endlich mal ransetzen und lese nun, dass wir ja verpflichtet sind dazu eigentlich und eventuell ein Verspätungszuschlag von 10 % (höchstens 25.000 EUR) anstehe … puh was mich sehr erschreckt.
Ist dem auch so, wenn wir noch nie gemeinsam uns veranlagt haben und mein Mann bis dato nu allein sich selbst und ich wegen Studium keine bisher gemacht hab?
Womit können wir denn da rechenen. Es soll ja eine Ermessensfrage seitens des Amtes sein, heißt dass, dass der jeweilige Mitarbeiter einen deftigen Zuschlag erheben kann oder nicht?
Als ich vor einigen Tagen schonmal bei der zuständigen Kollegin angefragt hatte im Amt sagt die mir nichts von Versäumniszuschlägen, sondern, dass es kein Problem sei, wir sollen einfach ab dem Tag der Eheschließung die Unterlagen abgeben. Das heißt also 2005! -> 7 Jahre her …

Ich bin gerade ein bisschen ratlos was der bessere Weg wäre. Ich dachte eigentlich, wir bekommen noch was zurück und nun bekomm ich bisl Sorge, weil so dicke haben wir es nicht.

Beste Grüße
Maja

Ohne nähere Angaben zu Verdiensten in den Jahren usw. kann ich natürlich nur eine allgemeine Antwort geben.
Ich schätze das Ganze als nicht so schlimm ein, außer das mit dem Papierkram.
Wenn Sie studiert haben und nur ein Verdiener da war, oder Sie während des Studiums nicht viel verdient haben und dann noch gemeinsam veranlagt sind, während der Mann nur Teilzeit gearbeitet hat, dürfte eigentlich keine große Nachforderung zu erwarten sein. Es könnten sogar Steuererstattungen möglich sein. Und eventuelle Verspätungszuschläge, sofoern diese überhaupt erhoben werden, können auch nur sehr gering sein. Es heißt ja immer „können festgelegt werden“ und nicht müssen, außerdem hätte das Finanzamt ja auch mal die Erklärungen anmahnen können.
Es gibt immer sehr tolle Steuerprogramme z. B. von Wiso, Lexware, Aldi usw. die nicht viel kosten, mit denen man wunderbar die Steuererklärung machen kann und die einem schon im Voraus anzeigen, wie hoch die Erstattung oder Nachzhalung ungefähr wird. Gerade Programme für längst vergangene Jahre bekommt man oft für einen Euro(Ebay).

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Sache muss ich aber richtig stellen. Ich habe bis zum Jahre 2005 Studiert und deshalb bis zu dem zeitpunkt keine Steuererklärung gemacht. Mein Mann hat seine das letzte Mal im Jahre 2001 gemacht, also auch schon lang her. Aber es war dann so, dass ich ab Sommer 2005 in Vollzeit und mein Mann in teilzeit tätig waren. Also rechne ich dann doch mit Verspätungszuschlägen?
Die alten Programme hab ich bereits gesucht, aber noch nichts bekommen. Aber ich bleibe dran, da ich merke, dass es doch ein riesenAufwand ist das alles zu verstehen als Leie.
Dieses „Kann“ bei den Verspätungszuschlägen bezieht es sich auf die Höhe oder gegenerell um eine Erhebung dieser Zahlungen?
Wir haben zudem unsere Steuerklassen im Juli 2005
auf III und V gesetzt, davor hatten wir beide die I. Spielt das eine Rolle? Wie mache ich das geltend?
Hoffe, das war jetzt nicht zuviel nachgefragt.

Beste Grüße
Maja

hallo,

solange das fa nicht von sich aus zur abgabe der steuererklärung auffordert (sog. veranlagung, gibt es erstmal keinen grund, sich sorgen zu machen.
wenn ihr zurückliegende steuererklärungen nachreichgen müßt, wird sich das fa schon melden.
grds. ist niemand verpflichtet, eine steuererklärung abzugeben. hier gibt es zwar ausnahmen, aber ich kann aufgrund der dünnen faktenlage nicht sagen, ob das für euch zutrifft.

versteuert habt ihr euer einkommen ja (durch die Lst-klassen III und V). möglicherweise habt ihr zu wenig, wahrscheinlich aber zuviel steuern bezahlt. letztendlich kann das nur geklärt werden, wenn ihr für die zurückliegenden jahre eine steuererklärung erstellt.
wenn ihr aber nicht abgabepflichtig seid, wird euch das wenig nutzen, denn die abgabe einer ekst-erklärung ist für die sieben zurückliegenden jahre möglich (also bis 2005 einschließlich). für die ekst-erklärung solltet ihr euch sputen, da die abgabefrist der 31.05.2012 war.

mein empfahlung: geht zu einem steuerberater oder zur lohnsteuerhilfe oder kauft euch eines der gängigen steuerprogramme, mit denen sich sehr einfach eine ekst-erklärung erstellen läßt. dies könnt ihr - ansatzweise - auch für die zurückliegenden jahre machen (ergebnisse stimmen nur näherungsweise, weil sich die vorschriften jedes jahr verändern).
i.a. lohnt sich für III/V die abgabe einer ekst-erklärung, weil es geld zurück gibt.
wenn eure einkommen relativ fix sind, könnt ihr zukünftig auch IV/IV wählen und beim fa angeben, wie hoch der jeweilige einkommensanteil ist. dann wird die versteuerung automatisch so vorgenommen, daß ihr am ende des jahres kaum überschuss/nachzahlungen haben werdet.

saludos, borito

Jetzt wollte ich mich endlich mal ransetzen und lese nun, dass
wir ja verpflichtet sind dazu eigentlich und eventuell ein
Verspätungszuschlag von 10 % (höchstens 25.000 EUR) anstehe …
puh was mich sehr erschreckt.
Ist dem auch so, wenn wir noch nie gemeinsam uns veranlagt
haben und mein Mann bis dato nu allein sich selbst und ich
wegen Studium keine bisher gemacht hab?
Womit können wir denn da rechenen. Es soll ja eine
Ermessensfrage seitens des Amtes sein, heißt dass, dass der
jeweilige Mitarbeiter einen deftigen Zuschlag erheben kann
oder nicht?
Als ich vor einigen Tagen schonmal bei der zuständigen
Kollegin angefragt hatte im Amt sagt die mir nichts von
Versäumniszuschlägen, sondern, dass es kein Problem sei, wir
sollen einfach ab dem Tag der Eheschließung die Unterlagen
abgeben. Das heißt also 2005! -> 7 Jahre her …

Ich bin gerade ein bisschen ratlos was der bessere Weg wäre.
Ich dachte eigentlich, wir bekommen noch was zurück und nun
bekomm ich bisl Sorge, weil so dicke haben wir es nicht.

Beste Grüße
Maja

Danke nochmals für die schnellen helfenden Hinweise!
Ich habe jetzt tatsächlich von ALDI die rückliegenden Jahre bis jetzt bekommen (ebay … :wink:…), gebraucht. Ich hoffe, dass ich das Programm dann jeweils auf uns umidentifizieren kann,da ich gehört habe, dass die gebrauchten oft mit Identifikationsnummer arbeiten. Werd sehen.
Nun werde ich mich aber selbst dann ransetzen.
Ich hoffe sehr, dass die Hinweise stimmen und wir mit keinen fetten Nachzahlungen rechnen müssen. Als ich das las mit diesem Versäumniszuschlag bekam ein wenig Sorge. Aber es ist richtig, das FA hat sivch bisher noch nicht gemeldet. Nur muss das ja nicht heißen, dass es uns von Säumniszahlungen befreit.
Werden sehen.
Aber ich danke hiermit für die Hilfe.
Ein wirklich gutes Forum!

Liebe Grüße
Maja