Hallo,
wir haben die unglückliche Situation, dass wir seit 2005 verheiratet sind, Steuerklassen III/V haben und bisher keinen gemeinsamen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht haben. Ich habe eine Vollzeitjob und mein Mann arbeitet auf Teilzeit (beides Arbeitnehmer). Ich möchte ungern weitere Daten preisgeben. Aber wir haben keine weiteren Einkünfte.
Jetzt wollte ich mich endlich mal ransetzen und lese nun, dass wir ja verpflichtet sind dazu eigentlich und eventuell ein Verspätungszuschlag von 10 % (höchstens 25.000 EUR) anstehe … puh was mich sehr erschreckt.
Ist dem auch so, wenn wir noch nie gemeinsam uns veranlagt haben und mein Mann bis dato nu allein sich selbst und ich wegen Studium keine bisher gemacht hab?
Womit können wir denn da rechenen. Es soll ja eine Ermessensfrage seitens des Amtes sein, heißt dass, dass der jeweilige Mitarbeiter einen deftigen Zuschlag erheben kann oder nicht?
Als ich vor einigen Tagen schonmal bei der zuständigen Kollegin angefragt hatte im Amt sagt die mir nichts von Versäumniszuschlägen, sondern, dass es kein Problem sei, wir sollen einfach ab dem Tag der Eheschließung die Unterlagen abgeben. Das heißt also 2005! -> 7 Jahre her …
Ich bin gerade ein bisschen ratlos was der bessere Weg wäre. Ich dachte eigentlich, wir bekommen noch was zurück und nun bekomm ich bisl Sorge, weil so dicke haben wir es nicht.
Beste Grüße
Maja
…), gebraucht. Ich hoffe, dass ich das Programm dann jeweils auf uns umidentifizieren kann,da ich gehört habe, dass die gebrauchten oft mit Identifikationsnummer arbeiten. Werd sehen.