ich würde gerne wissen, wie die nachgelagerte Besteuerung bei der Pensionskasse funktioniert, wenn die Beiträge steuerfrei eingezahlt werden (bis 4% der Bemessungsgrenze).
Monatlich auszahlung im alter:
Meines Wissens nach fällt die Rente unter „sonstige Einkünfte“. Gibt es hier einen besonderen Steuersatz oder wird der genauso errechnet wie momentan mein Steuersatz bei "Einnahmen aus nichtselbständiger "Arbeit?
Einmalige Kapitalauszahlung im Alter:
Geht das überhaupt?
Wie würde hier die Besteuerung aussehen, wenn ich mir auf einmal 100000Euro ausbezahlen lasse? Gilt dann der Steuersatz für ein Jahreseinkommen von 100000Euro?
die monatliche Rente wird wie die gesetzliche oder private Rente behandelt, d.h. nur der Ertragsanteil (mit 65 Jahren 27%) ist zu versteuern. Für die Masse der Rentner fallen damit nach gegenwärtigen Recht keine Steuern an.
Die Einmalauszahlung ist in dem jahr voll zu versteuern und lohnt sich deswegen nicht. Es ist nicht einmal eine Fünftelung möglich.
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Einmalauszahlung ist in dem jahr voll zu versteuern und lohnt sich deswegen nicht. Es ist nicht einmal eine Fünftelung möglich.
Meine Eltern erwarten gestaffelte Fälligkeiten Ihrer privaten bzw. betrieblichen Rentenversicherungen (alle regelmäßige Beiträge, Laufzeiten über 12 Jahre).
2006 ca. 25000 Euro
2007 ca. 12000 Euro
2008 ca. 27000 Euro
Ihre gemeinsame Rente beträgt derzeit ca. 24.000 Euro/Jahr.
Würde überhaupt eine Besteuerung für eine jeweilige Einmalauszahlung anfallen? Wenn, ja, dann doch nur auf den Ertragsanteil?
In Anbetracht der Erhöhung der Besteuerung, würde sich ein Rückkauf der Versicherungen zum jetzigen Zeitpunkt lohnen?
Werden Krankenkassenbeiträge bei Fälligkeit in jedem Fall zu zahlen, oder fallen diese bei Umwandlung in eine Rente nicht an?
Falls das zu umfänglich ist, können Sie mir einen Ansprechpartner nennen, an den ich mich wenden kann.