Nachgelagerte Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Hallo,
in einem Betrieb gibt es die Möglichkeit der Bruttoentgeldumwandlung für die Altersvorsorge.

Angenommen man erhält nach 25 Jahren auf einen Garantiebetrag von rund 85000,-  bzw. eine Gesamtkapitalzahlung von 120000,- .
Während der Ansparzeit werden keine Sozialabgaben oder Steuern fällig.
 Falls man sich den Gesamtbetrag auf einmal auszahlen lässt, werden jedoch nachgelagert KV und PV-Beiträge und Steuern nach der 1/5tel Regelung fällig.
Kann mir vielleicht jemand sagen, wieviel Geld im günstigsten bzw. ungünstigsten Fall abgezogen werden kann?

Servus,

heute weiß noch genau niemand, wie die Versteuerung in 25 Jahren aussehen wird.

Manches spricht dafür, dass es dann immer noch einen - stetig oder diskret definierten - progressiven Tarif geben wird, das ist alles. Somit ist eine seriös mögliche Aussage: „Die ESt auf die ausbezahlten Beträge wird vermutlich weniger ausmachen als die durch die Gehaltsumwandlung heute weggefallene ESt“ - alles andere ist Spekulation.

Das Thema „Fünftelregelung“ ist in den zurückliegenden 25 Jahren mindestens zweimal grundsätzlich geändert worden - es wäre regelrecht seltsam, wenn es in den kommenden 25 Jahren keine Änderung gäbe.

Schöne Grüße

MM

Hallo Nicole,
ich kann mich da nur dem Vorredner anschliessen. Wie hoch der Steuersatz in 25 Jahren ist  und welche weiteren Einkünfte im Zuflußjahr vorliegen, dass kann heute keiner - auch nicht der Finanzminister - richtig vorher sagen.

Danke für die bisherigen Antworten.
Mir ist klar, dass man für in 25 Jahren keine Vorraussage treffen kann. Mich würde jedoch interessieren, wie die Steuerlast nach jetzigem Stand aussehen würde.

Was die Fünftelregelung betrifft, habe ich die Information, dass dies während eines laufenden Vertrag Bestandsschutz hat und, falls diese mal wieder wegfällt, nur bei dann neuen Verträgen Anwendung findet.

Servus,

was Bestandsschutz für irgendwelche Freundlichkeiten betrifft, warte mal ab, bis wir (die Jahrgänge 1960 - 1962) 67 sind - wir bringen durch unsere bloße Anzahl jedes beliebige Altersversorgungssystem zum Kollaps, und der Gesetzgeber wird sich dafür an einigen Punkten - u.a. auch Besteuerung der deferred Compensation - was einfallen lassen müssen. BAV-Verkäufer erzählen viel, wenn sie BAV verkaufen wollen. Früher wurden auch dabei hübsche Dinge vom Altersentlastungsbetrag und Versorgungsfreibetrag erzählt.

Für die Steuerlast nach jetzigen Stand wird benötigt:

  • Familienstand
  • Höhe des zu versteuernden Einkommens aktuell
  • Höhe der Beiträge zur BAV aus Gehaltsumwandlung
  • Höhe der künftigen Leistung
  • Höhe des zu versteuernden Einkommens zum Zeitpunkt der Leistung, alternativ: Höhe der Altersrente, aller anderen Ruhestandsbezüge, aller anderen Einkünfte und Alter bei Beginn der Altersrente.

Solche Simulationen macht übrigens auf Wunsch oder ungefragt auch jeder BAV-Verkäufer, dann ists ein bissle weniger öffentlich.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Es geht ja um den schlechtest möglichen Deal nach heutigem Rechtsstand und der sieht wie folgt aus. Vereinfachend gehe ich mal von 100.000 € Kapital aus, also den Mittelwert aus Garantiebetrag und Prognosebetrag.:

Die Fünftel-Regelung ist wirkungslos, wenn man mit dem laufenden Steuerbrutto bereits die Höchstprogression erreicht hat. Die Reichensteuer in Höhe von 3% lasse ich aber außen vor.

100.000 € x 42% Spitzensteuersatz = 42.000 €

Solidaritätszuschlag 5,5% =                 2.310 €

Die Kirchensteuer lasse ich mal außen vor. Die gibt es vermutlich auch bald nicht mehr, wenn die Anzahl der Muslime weiter steigt und die Zahl der Christen, die auch Kirchensteuer zahlen möchten weiter abnimmt.

Die Krankenversicherung berechnet sich nach dem VOLL Beitragssatz, da der Arbeitgeberanteil für die Versicherung NICHT gezahlt wird. Der KV-Beitrag schwank alle Nase lang, liegt so im Schnitt ca bei 15%, behaupte ich aus dem Bauch heraus. Also noch einmal 15.000 € weg. Die Pflegeversicherung wird nächstes Jahr teurer. Keine Ahnung wie hoch die noch steigen wird. Es soll auf 2,35% steigen, sind also 2.350 €. (Auch hier gibt es keinen Arbeitgeberanteil!)

Dann verbleiben noch 38.340 €.

Ob die 38.000 wegen Inflation (Geldentwertung) dann noch z.B. die Hälfte wert sind oder bei einer Deflation sogar mehr, kann Dir keiner sicher sagen. In der Vergangenheit hatten wir dauerhaft Inflation und 2% Inflation sind das verkündete Ziel der Europäischen Zentralbank.

Diese Berechnung betrifft nun den Worst Case, der sehr sicher NICHT eintreten wird.

ABER es könnte sein, dass die Versicherungsleistung, die als monatliche Rente ausgezahlt wird, auf die Regelaltersrente z.B. zu 50% angerechnet wird oder komplett mit der Grundsicherung verrechnet wird. Hier sehe ich größere Risiken.

Servus,

obwohl Du für den „worst case“ von Altersrentnern mit - das wirst Du konzedieren - sehr ungewöhnlich hohen Einkünften natürlich recht hast, sind Deine Ausführungen für jemanden, der sich „frisch“ mit der Materie beschäftigt, nicht sehr erhellend.

Das wesentliche Element von Konzepten der BAV aus Gehaltsumwandlung ist ja gerade die Nutzung des progressiven Tarifs der ESt, mit der relativ geringe Vorsteuerrenditen risikoarmer Anlageformen in mehr oder weniger bedeutendem Umfang ausgeglichen werden können.

Wer sich im Rentenalter immer noch in der Gegend des Spitzensteuersatzes aufhält (welcher Anteil der Steuerpflichtigen ist das? Mehr als ein Prozent? - keine rhetorische Frage, ich weiß es ganz im Ernst nicht), braucht in der Regel überhaupt keine „fremdgestalteten“ Anlageformen, sondern hat so viel „Spielgeld“ übrig, dass er sich diese ohne unangemessenen Aufwand individuell stricken lassen oder selber stricken kann.

Ferner ist die Berücksichtigung des Abzugs von Versicherungsbeiträgen bei Leistung ohne den Hinweis, dass diese in der Einzahlungsphase ja auch wegfallen (was ebenfalls ein wichtiger Effekt beim Konzept der BAV ist: Es stehen aus dem gleichen Brutto mehr Mittel für die Anlage zur Verfügung) auch nicht geeignet, jemandem das Konzept zu erläutern, dem es offensichtlich neu ist.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Mike,
die Antwort hat mir schon mal weitergeholfen!