Nachgelagerte Besteuerung

Howdy allerseits,

fuer Ruerup und Co gilt ja nun das Prinzip der nachgelagerten
Besteuerung (also zum Rentenzeitpunkt) mit der Moeglichkeit, Aufwendungen fuer die Rente steuerlich abzusetzen.

Fragen dazu:

  1. Wird die Rentenauszahlung anders behandelt, wenn man die Aufwendungen nicht absetzt?
  2. Was passiert (auch fuer 1.), wenn man zu Rentenbeginn Steuerausländer ist?

Gruss
norsemanna

Hallo,

fuer Ruerup und Co gilt ja nun das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (also zum Rentenzeitpunkt) mit der Moeglichkeit, Aufwendungen fuer die Rente steuerlich abzusetzen.
Fragen dazu:

  1. Wird die Rentenauszahlung anders behandelt, wenn man die Aufwendungen nicht absetzt?

Wenn man sie hätte absetzen können, nein.

  1. Was passiert (auch fuer 1.), wenn man zu Rentenbeginn Steuerausländer ist?

Damit ist gemeint, dass man dann nicht mehr in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat? Dann ist diese Seite hier ein guter Anfang für die Informationsbeschaffung: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

Grüße

Hi ElBuffo,

danke erstmal.

  1. Wird die Rentenauszahlung anders behandelt, wenn man die Aufwendungen nicht absetzt?

Wenn man sie hätte absetzen können, nein.

Das führt mich zur Nachfrage: Gibt es (abgesicherte) Rentenversicherungen, die man nicht absetzen kann und fuer die man dann nicht nachgelagert Steuern entrichten muss?

http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

jou, werd ich mal stöbern. Was ich schon gesehen habe, ist, dass eine Doppelbesteuerung durch entsprechende bilaterale Abkommen verhindert werden sollte. Was aber genau passiert, wenn das Aufenthaltsland attestiert, dass auf die „Rente“ bereits der „volle Steuersatz“ gezahlt wurde, Deutschland das aber entweder nicht anerkennt oder auch kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht…

Gruss
norsemanna

Hallo,

  1. Wird die Rentenauszahlung anders behandelt, wenn man die Aufwendungen nicht absetzt?

Wenn man sie hätte absetzen können, nein.

Das führt mich zur Nachfrage: Gibt es (abgesicherte)
Rentenversicherungen, die man nicht absetzen kann und fuer die
man dann nicht nachgelagert Steuern entrichten muss?

Wird es geben. Heißt dann vielleicht anders. Irgendeine Steuer wird man aber immer zahlen.

http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

jou, werd ich mal stöbern. Was ich schon gesehen habe, ist, dass eine Doppelbesteuerung durch entsprechende bilaterale Abkommen verhindert werden sollte. Was aber genau passiert, wenn das Aufenthaltsland attestiert, dass auf die „Rente“ bereits der „volle Steuersatz“ gezahlt wurde, Deutschland das aber entweder nicht anerkennt oder auch kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht…

Dann hätte man in Zweifelsfalle etwas Pech und müsste das bei der Wahl des Auslandswohnsitzes berücksichtigen.

Grüße