Nachgelagerte Krankenversicherung zwischen Ende Arbeitslosigkeit bis Rentenbeginn

Hallo,

ich suche eine Antwort auf die Frage, wie es nach dem Ende der Arbeitslosigkeit (28.2.) bis zum Begin der Rente (1.4.) mit der Krankenversicherung weitergeht. Ich habe von einer nachgelagerten Versicherung…(?) gehört.
Habe ich den Beitrag selbst zu tragen, wenn ja, in welcher Höhe?
Danke für Antworten

Hallo,
ich weiss leider keine genaue Antwort darauf. Ich würde in diesem Fall einfach das Arbeitsamt fragen.
Ehrlich gesagt, falls keine schwerwiegenden Krankheiten zur Behandlung bestehen, das Thema einfach „aussitzen“ sind ja nur 2 Monate bis zum Beginn der Rente. Meist bleibt man ja gesetzlich versichert und die Rentenversicherung wird dann die Beiträge einfach nachzahlen.