Nachgemachte Kosmetik MAC aus USA -Zoll

Hallo ihr Lieben!

Würde mir gerne nachgemachte Kosmetik (MAC) aus dem Ausland bestellen (42 Euro). Mich interessiert nur, ob nachgemachte Kosmetik beschlagnahmt u. vernichtet wird. Es sind ja keine Originale, aber ein Laie würde das vll. nicht erkennen. Muss ich mir da Gedanken machen, dass der Zoll eventuell von Originalen ausgeht und einen höheren Preis ansetzt (es sind ca. 30 Teile - Lipgloss, Puder etc.) Ich habe diesbezüglich nur Infos zu nachgemachter Markenkleidung/Taschen etc. gefunden. Auf der Seite des Zoll ist in der Markenschutzliste (PDF) auch nichts von MAC o.Ä. enthalten.

Über Antwort wäre ich erfreut (und bitte keine Kommentare ala „Kauf dir Originale“ - es geht mir um den Stückpreis und die Qualität der Duplikate ist sehr gut. Hier ein gutes Pigment (no name) für 2 Euro zu bekommen ist kaum denkbar).

Dank im voraus!

Plagiate sind auf jeden Fall Einfuhrverboten. Zum gewerblichen Verkauf sowieso.

Dass bedeutet, wenn die Ware dem Eindruck macht einer Markenware, wird die Ware beschlagnahmt.

Hallo ihr Lieben!

Würde mir gerne nachgemachte Kosmetik (MAC) aus dem Ausland
bestellen (42 Euro). Mich interessiert nur, ob nachgemachte
Kosmetik beschlagnahmt u. vernichtet wird. Es sind ja keine
Originale, aber ein Laie würde das vll. nicht erkennen. Muss
ich mir da Gedanken machen, dass der Zoll eventuell von
Originalen ausgeht und einen höheren Preis ansetzt (es sind
ca. 30 Teile - Lipgloss, Puder etc.) Ich habe diesbezüglich
nur Infos zu nachgemachter Markenkleidung/Taschen etc.
gefunden. Auf der Seite des Zoll ist in der Markenschutzliste
(PDF) auch nichts von MAC o.Ä. enthalten.

Über Antwort wäre ich erfreut (und bitte keine Kommentare ala
„Kauf dir Originale“ - es geht mir um den Stückpreis und die
Qualität der Duplikate ist sehr gut. Hier ein gutes Pigment
(no name) für 2 Euro zu bekommen ist kaum denkbar).

Dank im voraus!

Hallo,
ich kenne mich mit Kosmetik nicht aus was die Marken angeht. Sollte deine Kosmetik eine nachgemachte sein die unter originalem Namen verkauft wird handelt es sich um illegale Plagiate. Da kann es dann natürlich Probleme m,it dem Zoll geben. Sollte es nachgemacht sein und unter einem anderen Namen verkauft werden sollte es keine Probleme geben.

Hast du noch Fragen hierzu kannst du dich gerne noch einmal melden

Gruss
Detlef

hallo

wegen marken schutz brauchst du dir da keine gedanken zu machen.
der zoll setzt auch keinen höheren preis an er nimmt den preis von deiner rechnung.
allerdings ist einfauhr von kosmetik an sich problematisch siehe:Kosmetische Mittel

Kosmetische Mittel bestimmen in großem Umfang den Alltag unserer Gesellschaft. Sie werden täglich verwendet. Sie unterliegen aber auch einem stetigen Wandel der Zeit und der Mode. Die Wünsche der Verbraucher erfordern eine ständige Anpassung. Kosmetische Mittel dürfen auch bei längerer Anwendung keinen Einfluss auf die Gesundheit des Verbrauchers nehmen.

Die Zollverwaltung überwacht in enger Zusammenarbeit mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden zum Schutze des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und Täuschungen die Einfuhr von kosmetischen Mitteln (vgl. § 55 Absatz 1 LFGB).

Kosmetische Mittel
Kosmetische Mittel sind gemäß Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äußerlich (z.B. Haut, Haare, Nägel, Lippen) am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz etc. angewendet zu werden. Sie sollen diese Körperteile reinigen, pflegen oder das Aussehen bzw. den Geruch beeinflussen.

Zu diesen Mitteln gehören zum Beispiel:

für die Haut: Seife, Duschprodukte oder Sonnenschutzmittel,
für die Haare: Shampoo, Haarfarbe oder Tönung,
für die Mundhöhle: Mundwasser, Zahnpasta,
als Geruchsprodukte: Parfüm, Rasierwasser, Deodorants oder
als kosmetische Mittel im engeren Sinne: Lippenstift, Lidschatten und Make-up.
Kosmetik-Verordnung
Die Anforderungen an kosmetische Mittel enthält insbesondere eine „EU-Kosmetik-Richtlinie“. Sie enthält die Rahmenbedingungen für die Herstellung und Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln innerhalb der Länder der Europäischen Gemeinschaft. Die Bestimmungen dieser Richtlinie werden in Deutschland durch die Kosmetik-Verordnung umgesetzt.
Zu beachten bei dieser Verordnung sind vor allem die Anlagen, die zum einen die Stoffe, die beim Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mittel nicht verwendet werden dürfen oder auch die Stoffe enthalten, die in kosmetischen Mitteln nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen und sonstigen Bedingungen verwendet werden dürfen. Darüber hinaus enthält die Kosmetik-Verordnung auch Anlagen mit Konservierungsstoffen oder Hinweisen zur Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln.

Verbringungsverbot und Ausnahmen
Kosmetische Erzeugnisse dürfen gemäß § 53 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) grundsätzlich nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dazu gehört auch, dass kosmetische Mittel nicht eingeführt werden dürfen, wenn aufgrund von Angaben, Darstellungen usw. fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass den Erzeugnissen Erkenntnisse der Wissenschaft zugrunde liegen oder gar mit Sicherheit ein Erfolg erwartet werden kann.

Aufgrund des Verwendungszweckes, der geringen Menge oder eines bestimmten beantragten Zollverfahrens können gemäß § 5 f der Kosmetik-Verordnung in Verbindung mit § 15 der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung kosmetische Mittel eingeführt werden, ohne den jeweiligen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Kosmetische Mittel, die z.B. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den freien Verkehr gebracht werden, können nach Deutschland verbracht werden, auch wenn sie den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht entsprechen.

Informationsstellen
Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr von kosmetischen Erzeugnissen stehen zur Verfügung:

das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),
die für den Wohnsitz zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde,
das IWM Zoll - Zentrale Auskunft bei allgemeinen Fragen sowie
die für Sie örtlich zuständige Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren.

Hallo und herzlichen Dank erst einmal!

Ich habe gestern auch noch etwas recherchiert und bin dabei auch auf einen Thread gestoßen, in dem der Kontakt zu MAC aufgeführt wurde.
Demnach unternimmt MAC nichts gegen diese Produkte, da sie nicht original MAC sind und der Verbraucher auch keine Garantie etc. erwarten kann.
Selbst habe ich MAC kontaktiert und erwarte noch Antwort.
Zu der Aufmachung der Kosmetik sei gesagt: Verpackung u.Co ist im Stil von MAC (auch der Name wird dort verwendet), jedoch gibt es natürlich Unterschiede zum Original (z.B. keine Namensbezeichnung der jeweiligen Farben sondern lediglich Nummernkennzeichnung etc.)
Alle Videos, die ich mir bisher diesbezüglich auf Youtube u.Co angesehen habe, haben von keinerlei Schwierigkeiten oder gar der Vernichtung der Produkte berichtet.
Ich möchte mich halt nur vorher absichern, um nachher nicht Geld für Produkte auszugeben, die ich dann schlussendlich nicht habe.

LG

hallo

wie gesagt für den eigenbedarf ist das mit dem markenschutz auch nicht so problematisch als wenn man es gewerblich vorhätte.

aber wie schon beschrieben gelten bei kosmetika besondere bestimmungen zur einfuhr
was wahrscheinlich das grössere problem sein dürfte.

gruss crizbee

Hallo,

wenn der Hersteller so blöd ist sienen Namen nicht rechtlich zu schützen so darfst du auch einführen und kaufen. Oroblem ist nur der Zoll/Steuer. Bei über 22 EEURO muss aus den USA 17,5 % Pauschal verzollt werden (auf Ware + Fracht). Lasse am besten per Kurierdienst DDU liefren. Dann sind die Verzollungskosten dabei. Der Verkäufer muss denm Kurierdienst dein Kontaktdaten melden (TELNR, Handy, Fax, Mail). Der Kurierdienst wird bei Abholung die Kosten Zoll bar kassieren oder Voruaskasse verlangen.

Aber Achtung:

Es kann durchaus sein, dass der Hersteller irgendwann die Konkurrenz merkt und seinen Namen schützen lässt,. Bitte daher vor jeder Bestellung prüfen ob er immer noch nicht auf der Liste ist.

Klaus