Nachgemachte Markenware im Internet anbieten?

Hallo zusammen,

angenommen, man hat auf dem Flohmarkt günstig Markenware gekauft, die sich eine Stunde später zu Hause als Fälschung entpuppt: 
Darf der Käufer diesen Artikel dann mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Artikel gefälscht ist und unabsichtlich erworben wurde, diesen Artikel dann auf Auktionsplattformen oder Tauschbörsen im Internet anbieten?
Natürlich soll das eine einmalige Sache sein!

Danke schon mal!

LG

Hallo!

N E I N .

Zwar wird der Käufer nichts machen können, wenn man ihn deutlich auf Fälschung hinweist. Deswegen kann er sicherlich nicht reklamieren.

Aber der Rechteinhaber der gefälschten Marke kann reagieren.

MfG
duck313

Exakt. Und so viel ich weiß, überwachen viele Hersteller die gängigen Plattformen und machen Testkäufe - auch ohne Hinweis auf eine Fälschung.