Nachgereichte Rechnung

Zu einer Reparaturleistung wird eine Rechnung gestellt und bezahlt. Der Reparateur bemerkt wenige Tage darauf, daß er vergessen hat, einige verbrauchte Teile zu berechnen, und erstellt eine Rechnung über die in der ersten Rechnung „vergessenen“ Teile. Diese sind tatsächlich verbaut worden.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Begleichung der zweiten Rechnung?

Fragt
Cassius

Ja, der Anspruch besteht, soweit er nämlich nicht durch die Rechnung, sondern durch den eingegangenen Vertrag begründet wurde.

Schöne Grüße

Warum die Anführungsstriche? Was fehlt an der Geschichte?
Gruß
anf

Danke!
Cassius