Zu einer Reparaturleistung wird eine Rechnung gestellt und bezahlt. Der Reparateur bemerkt wenige Tage darauf, daß er vergessen hat, einige verbrauchte Teile zu berechnen, und erstellt eine Rechnung über die in der ersten Rechnung „vergessenen“ Teile. Diese sind tatsächlich verbaut worden.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Begleichung der zweiten Rechnung?
Fragt
Cassius