'Nachhaftung'

Hallo,
habe eine Frage zur Privaten Haftpflichtversicherung:

Angenommen der Vertrag zur PHV besteht bei Versicherer A bis 01.01.2002. Danach wechsel der VN zu Versicherer B.

Irgendwann später stellt man fest, dass ein Schaden im Zeitraum, als der VN bei Versicherer A versichert war eingetreten ist.

Wie lange nach Beendigung des Vertrages bei Versicherer A muss dieser noch für den Schaden aufkommen? Gibt es da eine Frist der Nachhaftung?

Gruß
Joachim

Hallo Joachim,

Nachhaftung in der privaten Haftpflichtversicherung ist mir persönlich nicht bekannt, wohl aber bei Betriebshaftpflichtversicherungen.

Interessant für Deine Frage ist aber trotzdem noch § 10 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB):

§ 10 Verjährung, Klagefrist

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:

  1. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.

Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt der Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang der schriftlichen Entscheidung des Versicherers bei der Fristberechnung nicht mit.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der Versicherer dann prüfen wird, warum Ansprüche erst verspätet angemeldet werden. Vorsorglich sollte eine Schadenmeldung an den Versicherer bereits dann erfolgen, wenn ein Schadenfall eingetreten ist, unabhängig davon, ob Schadenersatzansprüche angemeldet werden oder nicht. Dazu findest Du nähere Informationen unter § 5 AHB.

Gruß Norbert