Hallo
Ich bin Student und will mir Nebenbei „etwas“ dazuverdienen.
Ende letzten Jahres habe ich ein Gewerbe mit der Bezeichung
„Mietwagenservice und Dienstleistungen in und ums Haus (als Nebenerwerb)“ angemeldet.
Meine Tätigkeit beschränkt sich jedoch auf das FÜHREN von Mietfahrzeugen FÜR Mietwagenunternehmen. Also die reine Dienstleistung des Fahrens. Ich nehme weder Angebote entgegen, noch besitze ich Mitarbeiter und Fahzeuge.
Dann begannen die Unannehmlichkeiten.
Zuerst meldete sich das Strassenverkehrsamt, das ich keine Konzession für einen Mietwagenservice habe.
Durch einen Brief über meine eigentlich Tätigkeit konnte dieses Problem geklärt werden.
Zwei Wochen später bekam ich Bescheid über meine zugehörigkeit und Beitragspflicht bei der „Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen“.
Von dem Beitrag konnte ich mich zum Glück wegen meiner Nebentätigkeit vorerst freistellen lassen.
Heute, 4Monate später bekomme ich einen Brief von der IHK über meine Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht.
Nun zu meine(r/n) Frage(n):
Habe ich mir mit dem „Mietwagenservice“ von der netten Dame im Gewerbeamt was völlig blödes, im Hinblick auf meine Tätigkeit, auf die Feder diktieren lassen und wenn ja, in was sollte ich dies Ummelden.
Und bin ich bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen überhaupt richtig?
Und was kommt nach Strassenverkehrsamt und BGF und IHK noch auf mich zu?
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Vorraus!
Hallo Viper,
Heute, 4Monate später bekomme ich einen Brief von der IHK über
meine Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht.
Wer ein Gewerbe angemeldet hat, das kein Handwerk ist (sonst wäre man bei der Handwerskammer), kommt automatisch zur IHK, so weit ich weiss.
Dort ist aber seit einiger Zeit soweit ich weiss die Mitgliedschaft kostenlos, wenn der Gewinn unter irgendeiner (großen) Höhe liegt, früher kostete die Mitgliedschaft glaube ich 117 Euro pro Jahr.
Habe ich mir mit dem „Mietwagenservice“ von der netten Dame im
Gewerbeamt was völlig blödes, im Hinblick auf meine Tätigkeit,
auf die Feder diktieren lassen?
Ja
in was sollte ich dies ummelden?
Fahrdienste / Besorgungs&Kuriertätigkeiten oder so.
Und bin ich bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen überhaupt richtig?
Wohl kaum, da du ja keine Fahrzeuge hältst, sondern nur Fahrer bist.
Gruß
BT
Vielen Dank für die Antwort.
Laufe ich denn mit Fahrdiensten nicht wieder Gefahr da falsch eingeordnet zu werden?
Mir fällt einfach keine passende Formulierung dafür ein, das ich einfach nur die reine Dienstleistung als Fahrer erbringe.
Bei Fahrdiensten könnte man wieder meinen ich würde was mit nem eigenen Auto machen…
Gruß Björn
Personenbeförderungsschein und Ortskundeprüfung?
Hi Björn,
Laufe ich denn mit Fahrdiensten nicht wieder Gefahr da falsch
eingeordnet zu werden?
Da hab ich noch was gefunden:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/Medien_M…
So müssen Taxi- und Mietwagenfahrer zwar zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) eine so genannte Ortskundeprüfung ablegen. Zum Teil wird von behördlicher Seite aber die Auffassung vertreten, dass diese nach geltendem Recht auch unter Hinzuziehung eines Dolmetschers abgelegt werden darf. Fahrer von Mietwagen in Orten mit weniger als 50 000 Einwohnern müssen noch nicht einmal diese Ortskundeprüfung ablegen.
oder:
http://www.taxischule-muenchen.com/voraussetzungen.html
http://www.g-fanderl.de/t_in/Taxi/Taxi-In1.html
Das klingt nicht nach „ich fahr mal eben Mietwagen“.
Ulrich
Den Personenbeförderungsschein habe ich.
Ich musste mich aber selbstständig machen, um auf Rechnung arbeiten zu können.
Jetzt geht es mir rein um die Formulierung dieser fahrerischen Tätigkeit FÜR Mietwagenunternehmen…
Gruß Björn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Björn,
Den Personenbeförderungsschein habe ich.
super
Ich musste mich aber selbstständig machen, um auf Rechnung
arbeiten zu können.
Was mir noch zwischenzeitlich eingefallen ist: Scheinselbstständigkeit
http://www.weingarten.ihk.de/artikel/download/merkbl…
Zitat:
Taxifahrer: (analog der Mietwagenfahrer)
„Taxifahrer, die kein eigenes Fahrzeug verwenden, gehören auf Grund der damit verbundenen
persönlichen Abhängigkeit zu den abhängig Beschäftigten. Taxifahrer mit eigenem Fahrzeug sind
als Selbständige anzusehen, wenn Sie über eine Konzession verfügen. Eine Arbeitgebereigenschaft
der „Taxizentrale“ gegenüber diesen Personen scheidet aus.“
Sieht immer noch nicht gut für deine Selbstständigkeit aus.
Ulrich
Scheinselbstständig…
Selbstständig bin ich, das will mir niemand streitig machen.
Ich bin nur in der falschen Ecke gelandet.
Ich kann keine Arbeitnehmerverhältnis eingehen.
Wenn ich bei fünf Unternehmen gebucht werde, kann ich doch nicht bei jedem Angestellt sein.
Abgesehen davon nehmen die nur Leute die selbstständig sind.
Ich verstehe nur nicht, warum solche Sachen nicht transparenter sein können.
Weder die Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft, noch die beim Arbeitsam wissen, ob ich bei der Berufsgenossenschaft jetzt richtig bin.
Das kann doch nicht sein, das meine eigene Berufsgenossenschaft nicht weiss, ob ich in ihren Zuständigkeitsbereich falle oder nicht. (Unter ausführlicher Beschreibung meiner Tätigkeit)…
Gruß Björn