Hallo community
Folgendes Problem:
Eine Gasetagenheizung (Baujahr 1988) ist oft,
(trotz regelmässiger ordentlicher Wartung),
in den letzten Jahren schon defekt gewesen und wurde jedesmal repariert.
Für die Reparaturkosten kam immer der Vermieter auf.
Jetzt ist wieder ein Teil defekt.
(die Heizung funktioniert,aber der defekte Lüfter macht sehr laute Geräusche)
Der Vermieter will keine neuerliche Reparatur mehr, sondern einen Gerätetausch – sprich, eine alte Therme gegen eine Neue austauschen. Das Altgerät nur gegen ein baugleiches ,Neueres austauschen.Nach meinen Informationen würde dadurch (nur) eine Energiersparnis von ca. 6-9% erreicht werden.
Nun die Frage:
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Kann man bei dieser geringen Ersparnis schon von einer *nachhaltigen Energieeinsparung* sprechen,denn nur diese würde ja eine Mieterhöhung rechtfertigen?
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Oder wäre so ein Geräteaustausch nur eine notwendige Instandsetzung?
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Sollte es beides sein, wieviel % Instandhaltungskosten könnte/müsste man von den Gesamtmodernisierungskosten in Abzug bringen?
Vielen Dank für Eure Antworten.