Ich bin als Ich-AG in verschiedenen Bereichen freiberuflich und gewerblich tätig. Nun ergibt sich für mich die Möglichkeit füe 2-3 Schüler Nachhilfe zu geben.
Ist dies eine sog „Lehrtätigkeit“, die bei der BFA gesondert eingestuft wird (höhere Beiträge)? Muß ich das beim Finanzamt und /oder Gewerbeamt anmelden?
Leider erreiche ich gerade niemanden bei der BFA. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß Sora