Nachhilfe bei Weiterbildung absetzen?

Hallo,
wenn man in einem festen Arbeitsverhältnis ist, und abends an einer Weiterbildung (nicht Fortbildung) teilnimmt, kann man dann bei der Steuererklärung angeben, dass man privat Nachhilfe genommen hat? Kann man diese absetzen? Quasi 2 mal die Woche 1 Stunde a 10 Euro.
Kann man das auch machen wenn man schon eine Lerngemeinschaft absetzt?

Danke im vorraus!!!

Marcel

Hallo Marcel,

wenn es sich um eine Weiterbildung allgemeiner Art handelt (also nicht berufsspezifisch, denn dann wären es Werbungskosten), dann schlägt die große Stunde des § 12 EStG = nicht abzugsfähige Aufwendungen.
Gruß
Michael

Hallo,
also meiner Meinung nach ist es eine Weiterbildung, die schon was mit dem derzeitigen Beruf zu tun hat. Da man diese Weiterbildung nur mit abgeschlossener Berufsausbildung machen kann.
Und was hat es jetzt mit diesem Paragraphen auf sich?? :smile:

Also wenn du nachweisen kannst, dass dein nachhilfelehrer auch wirklich fachlich kompetent ist, dann denke ich schon, dass das dingen unter werbungskosten fallen müsste. also ich muss sagen, dass ich nicht viel ahnung vom fach habe, bin neu im geschäft, aber der grundsatz stimmt mit der definition von werbungskosten überein, da du ja nachhilfeunterricht nimmst, um dich beruflich zu abzusichern, um defizite auszugleichen. falls dir niemand eindeutige auskunft erteilen kann, wende dich an mich. ich werde dann mal in rechtssprechungen nachschlagen und evtl mal einen fachmann zu rate ziehen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo marcel,

du hast in Deinem Ursprungsposting ja die Fortbildung (und die macht man im ausgeübten Beruf) ja ausgeschlossen. Vielleicht solltest Du hier mal klarstellen, was Du beruflich machst und um welche Weiterbildung/Fortbildung es sich handelt. Dann kann ich Dir auch mehr sagen. Ein typisches Beispiel für den § 12 EStG ist z.B. der Französisch-Sprachkurs, wenn du in Deinem Beruf überhaupt kein Französchisch brauchst.
Gruß
Michael

Der ausgeübte Beruf ist Chemikant. Die Weiterbildung ist an einer Fachschule. Die Weiterbildung ist zum Chemietechniker Fachrichtung Produktionstechnik. Um diese Weiterbildung machen zu können, muss man eine Ausbildung zum Chemikanten/Laboranten haben und Berufserfahrung.

Wenn das mit der Nachhilfe geht (diese wird von einem sehr guten & erfahrenen Chemiestudenten erteilt, darf man dann auch noch zusätzlich die Fahrtkosten zu einer Lerngemeinschaft absetzen? Oder wäre das zuviel des Guten??

Gruss & Danke Marcel

Hi !

Steuerlich muss/darf man all das angeben, was tatsächlich passiert ist. Wer also regelmäßig eine Weiterbildung macht und nebenbei zusätzlich noch Fahrten zu einer Lerngruppe hat, wird diese auch in der Steuererklärung ansetzen dürfen.
Das Finanzamt möchte aber teilweise Nachweise für diese Aufwendungen sehen. So ist z.B. bekannt, dass anhand der Jahreskilometerleistung (km-Stand wird entweder aus den TÜV-Berichten oder aus Werkstattrechnungen ersehen) eines Kfz überprüft wird, ob die angegebenen Kilometer auch wirklich gefahren sind.
Beim Ansatz von Kosten für Lerngruppen wurde von den Finanzgerichten bereits häufiger entschieden, dass Nachweise darüber zu erbringen seien, welche konkreten Inhalte an welchem Tag besprochen wurden. In welcher Art und Weise die Nachweise zu erbringen sind, wurde meines Wissens aber noch nicht festgelegt. Ich empfehle daher entweder „Protokolle“ auf handschriftlicher Basis (die Mitschriften an den einzelnen Tagen, wobei auf jedem Blatt das Datum auftauchen sollte) oder über PC (da kann man erkennen, wann welche Datei erstellt wurde und man kann diese zusätzlich auch noch per mail an alle Teilnehmer der Lerngruppe versenden).
Mit der von uns durchgeführten Lerngruppe hatten wir es so gemacht, dass einer immer per mail Aufgaben/Themengebiete an die anderen verteilt hatte, die diese bis zum Zusammentreffen der Lerngruppe ausgearbeitet werden sollten. Die Ausarbeitungen wurden auch regelmäßig auf dem PC geschrieben und konnten daher an alle gemailt werden. Auf Nachfrage des Finanzamtes konnte ich dann lückenlos belegen, wann welche Themen in welchem Umfang Thema der Lerngruppe waren und dass es sich bei den Zusammentrefen nicht um feuchtfröhliche Abende gehandelt hatte.

BARUL76

Der ausgeübte Beruf ist Chemikant. Die Weiterbildung ist an einer Fachschule. Die Weiterbildung ist zum Chemietechniker Fachrichtung Produktionstechnik. Um diese Weiterbildung machen zu können, muss man eine Ausbildung zum Chemikanten/Laboranten haben und Berufserfahrung.

Wenn das mit der Nachhilfe geht (diese wird von einem sehr guten & erfahrenen Chemiestudenten erteilt, darf man dann auch noch zusätzlich die Fahrtkosten zu einer Lerngemeinschaft absetzen? Oder wäre das zuviel des Guten??

Gruss & Danke Marcel