Hi !
Steuerlich muss/darf man all das angeben, was tatsächlich passiert ist. Wer also regelmäßig eine Weiterbildung macht und nebenbei zusätzlich noch Fahrten zu einer Lerngruppe hat, wird diese auch in der Steuererklärung ansetzen dürfen.
Das Finanzamt möchte aber teilweise Nachweise für diese Aufwendungen sehen. So ist z.B. bekannt, dass anhand der Jahreskilometerleistung (km-Stand wird entweder aus den TÜV-Berichten oder aus Werkstattrechnungen ersehen) eines Kfz überprüft wird, ob die angegebenen Kilometer auch wirklich gefahren sind.
Beim Ansatz von Kosten für Lerngruppen wurde von den Finanzgerichten bereits häufiger entschieden, dass Nachweise darüber zu erbringen seien, welche konkreten Inhalte an welchem Tag besprochen wurden. In welcher Art und Weise die Nachweise zu erbringen sind, wurde meines Wissens aber noch nicht festgelegt. Ich empfehle daher entweder „Protokolle“ auf handschriftlicher Basis (die Mitschriften an den einzelnen Tagen, wobei auf jedem Blatt das Datum auftauchen sollte) oder über PC (da kann man erkennen, wann welche Datei erstellt wurde und man kann diese zusätzlich auch noch per mail an alle Teilnehmer der Lerngruppe versenden).
Mit der von uns durchgeführten Lerngruppe hatten wir es so gemacht, dass einer immer per mail Aufgaben/Themengebiete an die anderen verteilt hatte, die diese bis zum Zusammentreffen der Lerngruppe ausgearbeitet werden sollten. Die Ausarbeitungen wurden auch regelmäßig auf dem PC geschrieben und konnten daher an alle gemailt werden. Auf Nachfrage des Finanzamtes konnte ich dann lückenlos belegen, wann welche Themen in welchem Umfang Thema der Lerngruppe waren und dass es sich bei den Zusammentrefen nicht um feuchtfröhliche Abende gehandelt hatte.
BARUL76