Nachhilfe und Unterricht - freie Mitarbeiter

Auch wenn die Frage vor mir in die selbe richtung geht so gibt es hier glaube ich Sonderregelungen:

im Fiktiven Beispiel hat jemand das 1. Staatsexamen als Lehrer abgeschlossen. Die zweit bis zu einem Referandariat soll sinnvoll genutzt werden. Mehrere möglichkeiten gibt es nun:

Nachhilfe in einem Anerkannten Nachhilfeinstitut auf basis freier Mitarbeiter, zusätzlich unterricht als Vertretungslehrer an einer Schule. Jetzt die Frage, wie werden diese beiden „Jobs“ versteuert? Oder darf die Person nur einen bestimmten Betrag verdienen im Monat?

Möglich ist auch in mehreren Nachhilfeinstituten zu Arbeiten und zusätlzich an der Schule.

Vertretungslehrer an einer Schule. Jetzt die Frage, wie werden
diese beiden „Jobs“ versteuert?

Wie alle anderen Jobs auch, da gibt es keine Sonderregelungen. Im Hauptjob wird eine Steuerkarte abgegeben und im Nebenjob muß man sehen, wie der vertraglich gestaltet ist, entweder 2. Steuerkarte, oder Honorartätigkeit oder Mini-Job.

Oder darf die Person nur einen
bestimmten Betrag verdienen im Monat?

Glücklicherweise darf man in unserem land so viel verdienen, wie man möchte.

Möglich ist auch in mehreren Nachhilfeinstituten zu Arbeiten
und zusätlzich an der Schule.

Das finde ich erfreulich.

Was währe wenn beides (Nachhilfe + Stunden an der Schule) auf Honorarbasis laufen und keine Hauptbeschäftigung besteht? Wie wird dies versteuert und wird die Person dann in Lohnsteuergruppe 6 eingruppiert?

Fall A: beide Beschäftigungen bringen zusammen unter 400 € ein

Fall B: eine Beschäftigung liegt bei 500 € und die ander bei 300 €

Wie wirkt sich das Steuerlich aus?
Was ist sozialversicherungstechnicht zu beachten.

Was währe wenn beides (Nachhilfe + Stunden an der Schule) auf
Honorarbasis laufen und keine Hauptbeschäftigung besteht? Wie
wird dies versteuert

Mit dem persönlichen Steuersatz, den hier niemand sagen kann.

und wird die Person dann in Lohnsteuergruppe 6 eingruppiert?

Freiberufler haben keine Steuerklassen.

Fall A: beide Beschäftigungen bringen zusammen unter 400 € ein

Zwei Mini-Job sind einfacher.

Fall B: eine Beschäftigung liegt bei 500 € und die ander bei 300 €

Dann Selbstständige Tätigkeit mit den entsprechenden Verpflichtungen (Rentenversicherung!!).

Wie wirkt sich das Steuerlich aus?

Fall A: steuerfrei, Fall B: Buchhaltung, Steuererklärung, geringe steuerzahlung, wenn überhaupt

Was ist sozialversicherungstechnicht zu beachten.

Selbstständige Lehrer sind rentenversicherungpflichtig, da vermutlich auch krankenversciehrugn bezahlt werden muß, dürfte von den 800 € nicht viel übrig bleiben.