Auch wenn die Frage vor mir in die selbe richtung geht so gibt es hier glaube ich Sonderregelungen:
im Fiktiven Beispiel hat jemand das 1. Staatsexamen als Lehrer abgeschlossen. Die zweit bis zu einem Referandariat soll sinnvoll genutzt werden. Mehrere möglichkeiten gibt es nun:
Nachhilfe in einem Anerkannten Nachhilfeinstitut auf basis freier Mitarbeiter, zusätzlich unterricht als Vertretungslehrer an einer Schule. Jetzt die Frage, wie werden diese beiden „Jobs“ versteuert? Oder darf die Person nur einen bestimmten Betrag verdienen im Monat?
Möglich ist auch in mehreren Nachhilfeinstituten zu Arbeiten und zusätlzich an der Schule.