Nachhilfe von Student / Steuerklärung

Hallo,
wenn jemand eine berufliche Weiterbildung macht, und von einem Studenten Nachhilfe bekommt, wieviel darf man in der Steuererklärung angeben. Bzw. wieviel darf ein Student, der nur BaFög bezieht, auf diese Art und Weise dazu verdienen, ohne dass ihm etwas gekürzt wird?
Mann kann ja schlecht sagen, dass man 4 mal die Woche 2 Stunden Nachilfe a 12,50 Euro genommen hat… Muss man Nachweise erbringen? Wie läuft so was ab?? :smile:
Der Stduent gibt auch niemandem sonst Nachhilfe, sondern nur dieser einen Person.

Gruss Marcel

Student und Einkünfte:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#bafoeg
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

… in der Steuererklärung angeben … Muss man
Nachweise erbringen?

Ja

Wie läuft so was ab?? :smile:

Der Student schreibt Dir eine Quittung über die erhaltenen Beträge

wenn jemand eine berufliche Weiterbildung macht

Wenn es direkt mit dem jetzigen Beruf in Zusammenhang steht, sind es Werbungskosten.
Das kommt in Anlage N http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#anlage_…

Wenn es Weiterbildung in einem (noch) nicht ausgeübten Beruf ist, kommt es auf Seite 3 der EkSt-Erkklärung
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#formular3

Gruß, JoKu
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Klasse!! Danke!!

Wieviel kann man denn so angeben? Gutes Mittelmaß? 2 mal die Woche 15 Euro?

Hatte mal gehört der Student müsste dann ein Gewerbe anmelden…Quatsch oder??

Wieviel kann man denn so angeben? Gutes Mittelmaß? 2 mal die
Woche 15 Euro?

Diese Frage haben wir so besser nicht gehört.
Der Nachhilfeempfänger lässt sich das quittieren, was er wirklich gezahlt hat;
und das gibst er dann auch an.

Hatte mal gehört der Student müsste dann ein Gewerbe
anmelden…Quatsch oder??

jein
Wenn er die Nachhilfe nur mal für eine Person macht, kann er die Einkünfte (minus Fahrtkosten und Unterrichtsmaterial) vermutlich so bei seiner Steuererklärung mit angeben.
Wenn er mehr Nachhilfe gibt, muss er seine Tätigkeit anmelden. Bei ihm ist es aber wohl eher eine freiberufliche Tätigkeit als ein Gewerbe. Die wird beim FA angemeldet.
Nach Anmeldung einer solchen Tätigkeit ist am Jahresende eine Steuererkärung Pflicht.

Steuern wirklich zahlen muss er nur, wenn er seinen Grundfreibetrag überschreitet.
Wenn er während des Jahres zu viel verdient, können sein Kindergeld und sein BAföG gefährdet sein. Dazu müsste aber schon seeehr viel Nachhilfe geben!

Zum Einlesen in die genannten Themen:
Gewerbe/Freiberuf: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
Steuererklärung: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm
Kindergeld und BAföG: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm