mein Sohn bekommt Nachhilfeunterricht in den Fächern Deutsch und Englisch für 139,-- €. Sein Vater möchte sich daran nicht beteiligen weil unser Sohn nicht versetzungsgefährdet ist. Muss er trotzdem bezahlten?
mein Sohn bekommt Nachhilfeunterricht in den Fächern Deutsch
und Englisch für 139,-- €. Sein Vater möchte sich daran nicht
beteiligen weil unser Sohn nicht versetzungsgefährdet ist.
Muss er trotzdem bezahlten?
Hallo,
zu den gesetzlichen Pflichten kann ich nichts sagen, Du könntest aber beispielsweise einen günstigeren privaten Nachhilfelehrer nehmen für ca. 80€ pro Monat (20€ pro 90min x 4 Wochen) und hättest dann den fehlenden Teil fast heraus.
Hallo Coleur,
richtig ist, dass der Vater sich an den Kosten für den Nachhilfeunterricht beteiligen muss, wenn die Notwendigkeit dazu besteht. Allerdings fürchte ich, dass dies im Zweifelsfall ein Gummiparagraf ist, weil die Notwendigkeit dehnbar ist. Nur die Versetzungsgefährdung würde ich als Kriterium nicht anerkennen. Wenn dein Sohn schlechter als befriedigend steht und deutlcih besser kann (zum Beispiel früher bessere Noten hatte), dann würde ich eine Notwendigkeit argumentieren. Ich frage aber mal bei uns in der Firma, ob es darüber Präzedenzfälle gibt.
Gib mir ein bis zwei Tage, ja?
Liebe Grüße
Rainer
Hallo Coleur,
Eine generelle allgemeingültige Lösung gibt es nicht, insbesondere nicht über die Frage, wann denn Nachhilfe „notwendig“ ist. Wir haben mal in der Presse recherchiert und folgenden Beitrag in der Augsburger Allgemeinen vom 12.2.10 gefunden:
Ex-Partner muss mitzahlen
Beide Eltern in der Pflicht
Kinder kosten Geld. Den Ex-Partnern von Alleinerziehenden will dies oft nicht schmecken. Sollen die Kinder eine gute Schulausbildung erhalten, lässt sich häufig Nachhilfe nicht vermeiden. Doch nur regelmäßige Nachhilfe macht Sinn.
Ex-Partner, so befand das Oberlandesgericht Düsseldorf, müssen auch dise Kindeskosten anteilig mittragen (OLG Düsseldorf, Az. II-3 UF 21/05).
Hier ist die URL zum Urteil:
http://www.rechtsportal.de/familienrecht/Gesamt/Gese…
Ich hoffe, dass dir diese Info weiterhilft. Infos zum Thema Nachhilfe auch jederzeit auf http://www.nachhilfe.de.
Liebe Grüße
Rainer
Vielen Dank! Alles was ich bisher lesen konnte läuft darauf hinaus das beide bezahlen müssen. Ich werde jetzt in einem Brief den Versuch starten, diese Sache selbst zu klären, wenn nicht werde ich den Anwalt einschalten.
gruß
mein Sohn bekommt Nachhilfeunterricht in den Fächern Deutsch
und Englisch für 139,-- €. Sein Vater möchte sich daran nicht
beteiligen weil unser Sohn nicht versetzungsgefährdet ist.
Muss er trotzdem bezahlten?
Hallo,
läßt sich leider nicht so pauschal beurteilen.
Es gibt die Begriffe Mehrbedarf/ Sonderbedarf.
Mehrbedarf -regelmäßige Mehrkosten, z.B. Medikamente.
Sonderbedarf -unregelmäßig/ nicht vorhersehbar.
Nachhilfe, der nur gelegentlich oder im geringen Umfange nötig ist, kann aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden.
Ob hier in Sonderbedarf vorliegt, möchte ich bezweifeln.
Evtl. geht es nur übereine gerichtliche Klärung.
Mit Gruß