Hi,
Wenn jemand bei einer Onlinevermittlung als Nachhilfelehrer
auf Honorarbasis tätig ist und eine 2. geringfügige
Beschäftigung anfangen will, ist das steuerpflichtig?
(Beide Jobs jeweils und zusammen unter 400 Euro)
wenn beides Minijobs sind siehe
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_8D6F4250…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_8D6F4250F51229F9EAE64376D1E9AA6F/nsc_true/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)
Muss man das irgendwie angeben und wenn ja wo und wie?
bei beiden Arbeitgebern jeweils
- Arbeitgeber lässt Job über Lohnsteuerkarte laufen.
Dann ist es ein Minijob und ein normales Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte. Da gelten für beide unterschiedliche Regelungen.
An sich ist das der Regelfall, den der Gesetzgeber im Auge hatte, also sind keine Probleme zu erwarten.
Schöne Grüße
C.