Hallo,
ich bin arbeitslos, erhalte keine Leistung und möchte deshalb als Nachhilfelehrer jobben.
Ich möchte Privatschüler und bin seit gestern freier Mitarbeiter in einem Nachhilfeinstitut.
Ich habe so zw. 45 und 120 € von meinen Privatschülern und zwischen 300 und 500 €(in absoluten Ausnahmen bis 700 €)per Monat vom Institut zu erwartern.
Ich bin noch ledig, werde aber im Feb, heiraten.
Weiss einer wie ich was versteuern muss oder was ich melden muss.
Ich bin halt keine Putzfrau mit festem Arbeitgeber, die jetzt so in die „Schwarzarbeit“ - Schiene gedrückt werden.
Danke!
André Rene
Hallo,
Ich möchte Privatschüler und bin seit gestern freier
Mitarbeiter in einem Nachhilfeinstitut.
Ich habe so zw. 45 und 120 € von meinen Privatschülern und
zwischen 300 und 500 €(in absoluten Ausnahmen bis 700 €)per
Monat vom Institut zu erwartern.
freie Mitarbeiter berechnen eine Einnahme-Überschussrechnung =
Einnahmen -Ausgaben
Hilfreich könnte die Berechnung in FAQ:1279 sein, da es egal ist, ob es ein Gewinn als freier Mitarbeiter oder Lohn ist (Steuerhöhe ist bei gleichem Betrag gleich hoch).
Ich bin noch ledig, werde aber im Feb, heiraten.
Dann sind die Einkünfte beider Ehegatten ab diesem Jahr in einer Steuererklärung anzugeben. (ist in der Regel günstiger als getrennte Veranlagung)
Weiss einer wie ich was versteuern muss oder was ich melden
muss.
Jahreserklärung wird wohl ausreichen
Ich bin halt keine Putzfrau mit festem Arbeitgeber, die jetzt
so in die „Schwarzarbeit“ - Schiene gedrückt werden.
Ne, das gibt keine Schwarzarbeit.
Viele Grüße
C.