Wenn ein beamteter Lehrer Nachhilfeunterricht erteilt - in geringem Rahmen, so 2 Std. pro Woche - muss er diese Einkünfte versteuern?
Hi!
Wenn ein beamteter Lehrer Nachhilfeunterricht erteilt - in
geringem Rahmen, so 2 Std. pro Woche - muss er diese Einkünfte
versteuern?
Selbstverständlich.
Für so etwas gibt es die jährliche Einkommensteuererklärung. Ansonsten fällt das unter Schwarzarbeit.
Grüße
Heinrich