Hallo, seid mir gegrüßt.
Was passiert, wenn eine nichteingetragene Lebensgefährtin verstirbt, ihre gesetzlichen Erben ausschlagen und Schulden vorhanden sind.
Bleibt der Hinterbliebene darauf sitzen oder kümmert sich der Staat um geringwertigen Nachlass. Ist der Staat das Finanzamt?
Wäre interessant zu wissen, wie es dann weiter geht.
Danke im voraus und
frdl.Gruss
Hallo, seid mir gegrüßt.
Was passiert, wenn eine nichteingetragene Lebensgefährtin
verstirbt, ihre gesetzlichen Erben ausschlagen und Schulden
vorhanden sind.
lebensgefährten sind nicht gesetzliche erben, sie können nur gewillkürte, d.h. durch testament eingesetzte erben sein.
die bloße lebensgemeinschaft ist nicht eintragungsfähig (evtl. ist die lebenspartnerschaft unter gleichgeschlechtlichen menschen oder die ehe zwischen zwei heterosexuellen menschen gemeint, dann gäbe es auch ein gesetzliches erbrecht)
Bleibt der Hinterbliebene darauf sitzen oder kümmert sich der
Staat um geringwertigen Nachlass. Ist der Staat das Finanzamt?
zunächst sollte man sehen, wer überhaupt (gesetzlicher/gewillkürter) erbe ist und ob er die erbschaft rechtzeitig ausgeschlagen hat.